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EU-Kommission verlängert Frist für Mindestlohnklärung

20.02.2015 09:53 Uhr
EU-Kommission verlängert Frist für Mindestlohnklärung
Die EU-Kommission gibt der Bundesregierung etwas mehr Zeit zur Klärung offener Fragen beim Mindestlohn
© Foto: EU-Kommission

Die Bundesregierung hat nun noch bis 6. März Zeit, um die Fragen der EU-Kommission zum Mindestlohn zu beantworten.

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Brüssel. Die EU-Kommission hat die Frist verlängert, in der die Bundesregierung Fragen aus Brüssel zum deutschen Mindestlohn beantworten soll. Wie die Verkehrsrundschau erfuhr hatte die Bundesregierung um eine Fristverlängerung bis zum 13. März gebeten. Man habe sich dann aber auf den 6. März verständigt.

Ursprünglich sollte die Regierung ihren Standpunkt bis zum 18. Februar erläutern. Die Kommission bezweifelt, dass die deutschen Vorschriften über die Einführung des Mindestlohnes, die Anfang des Jahres in Kraft getreten sind, mit den Grundsätzen des freien Warenverkehrs und der europäischen Entsenderichtlinie vereinbar sind. In Brüssel geht man davon aus, dass ausländische Transportfirmen den Mindestlohn für Transitfahrten durch Deutschland nicht bezahlen müssen. Unklar sei noch, ob Deutschland das für grenzüberschreitende Transporte verlangen könne. Die Bundesregierung hatte Ende Januar die Maßnahmen zur Durchsetzung des Mindestlohnes im Transitverkehr zunächst ausgesetzt.

Die Kommission untersucht außerdem, ob Dokumentationspflichten, die von den Behörden für Gütertransporte ausländischer Firmen nach, durch und in Deutschland verlangt werden, gegen den freien Warenverkehr verstoßen. Dieser Verdacht bestehe auch im Hinblick auf die Sanktionen, die bei Verstößen gegen die Mindestlohnvorschriften vorgesehen seien, heißt es in Brüssel. (tw)

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