Brüssel. Die EU-Kommission hat eine ganze Reihe von Mitgliedsländern wegen unzureichender Umsetzung von EU-Gesetzen im Verkehrsbereich gerügt. Neben Deutschland, das zwei Vorschriften im Eisenbahnsektor noch nicht eingeführt hat, soll auch Polen vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden.
Die Regierung in Warschau habe seit sieben Jahren das Verfahren für die Zuweisung von Luftfahrtrechten nicht richtig umgesetzt (Verordnung 847/2004). Durch die fehlende Transparenz sei es ausländischen Fluggesellschaften kaum möglich, sich auf Flugstrecken von Polen in Drittstaaten zu bewerben.
An Griechenland hat die EU-Kommission eine Verwarnung ausgesprochen, weil aktualisierte Vorschriften für den sicheren Transport von Gefahrgütern im Binnenland noch nicht befolgt würden (Richtlinie 2010/61/EU der Kommission). Außerdem wird das Land zusammen mit Polen, Großbritannien und Österreich dazu ermahnt, die Kommission darüber zu informieren, wie die Richtlinie 2009/18 über die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr umgesetzt worden sei. Bei diesen Untersuchungen sollen Unfallursachen von unabhängigen Stellen aufgeklärt werden. Die daraus gesammelten Erfahrungen sollen dazu dienen, ein europäisches Untersuchungssystem für Unfälle auf See zu erstellen. Durch ihr Versäumnis behinderten die betroffenen Mitgliedstaaten die Bemühungen, ein solches System einzurichten, wodurch die Sicherheit der Schifffahrt beeinträchtigt werde, so die Kommission in ihrer Begründung.
Finnland wird von der Behörde dafür kritisiert, dass sich das Land bei der Einführung von neuen Maßnahmen für Straßenverkehrssicherheit noch nicht auf ein System der Folgeneinschätzung festgelegt hat (Richtlinie 2008/96/EG). Außerdem hat die EU-Kommission noch keine Informationen darüber, wie Finnland die Anschaffung von CO2-armen Fahrzeugen im öffentlichen Dienst fördert (Richtlinie 2009/33).
In Richtung Niederlande und Zypern bemängelt die EU-Behörde, dass Vorschriften noch nicht umgesetzt seien, die die EU-weite Anerkennung von nationalen Führerscheinen ab 2013 sicherstellen sollen (Richtlinie 2006/126/EG). Das werde einerseits zu Problemen führen, wenn Staatsbürger dieser Länder ihre Führerscheine im EU-Ausland anerkennen lassen wollen. Andererseits bekämen bei Nicht-Umsetzung der Richtlinie Staatsbürger anderer EU-Länder Schwierigkeiten, ihre Führerscheine in Zypern und den Niederlanden geltend zu machen. Das widerspreche der Idee des europäischen Binnenmarktes.
Die verwarnten Staaten haben zwei Monate Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Sollten die Rechtfertigungen nicht überzeugend sein oder gar keine Antwort kommen, hat die EU-Kommission das Recht, die Mitgliedsstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Nichtbeachtung von EU-Gesetzen zu verklagen. (kw)