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EU-Kommission: Portugal verstößt gegen Regeln der Eurovignette

28.10.2011 09:27 Uhr
EU-Kommission: Portugal verstößt gegen Regeln der Eurovignette
In Portugal wird Autobahn-Maut tweilweise nicht nach geltenden EU-Vorgaben erhoben
© Foto: Oliver Lang/ ddp

Eurovignetten-Richtlinie wurde nicht in nationales Recht umgesetzt / Maut wird in Portugal teilweise nicht nach geltenden EU-Vorgaben erhoben

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Brüssel. Die EU-Kommission hat Portugal dazu aufgefordert, die Berechnung von Mautgebühren für schwere LKW transparenter zu gestalten. Derzeit verstoße das Land bei der Erhebung der Gebühren gegen geltende Vorschriften aus der so genannten Eurovignetten-Richtlinie, die das Abgabesystem für LKW auf Straßen der EU-Mitgliedsländer regelt.

Konkret wirft die Kommission Portugal vor, die Eurovignetten-Richtlinie nicht richtig in nationales Gesetz umgesetzt zu haben. Das habe zur Folge, dass auf einigen portugiesischen Mautstraßen die LKW-Gebühr nicht nach den geltenden EU-Vorgaben erhoben wird. Außerdem habe Portugal es grundsätzlich versäumt der Kommission mitzuteilen, wie die Maut bei neuen Mautsystemen berechnet wird. Die EU-Behörde sieht die Gefahr, dass dadurch einige der Ziele der Eurovignette unterlaufen werden – zum Beispiel die Diskriminierung von heimischen und ausländischen Fahrzeugen zu vermeiden und die Maut ausschließlich zur Deckung der anfallenden Kosten durch die Straßennutzung zu verwenden.

Sollte Portugal innerhalb von zwei Monaten keine Maßnahmen ergreifen, um die beanstandeten Mängel abzustellen, kann die EU-Kommission das Land vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGh) verklagen.

Klagen vor dem EuGh wegen Nichteinhaltung europäischer Gesetze drohen auch Ungarn und Belgien. Ungarn hat es laut EU-Kommission versäumt, ein neues Führerscheinsystem einzuführen, das es erlaubt, die ungarischen Führerscheine mit denen aus anderen EU-Ländern zu vergleichen.

Belgien dagegen habe die Höhe der An- und Abfluggebühren auf seinen Flughäfen für die Jahre 2010 und 2011 der EU-Kommission noch nicht mitgeteilt. Dadurch könnten die EU-Beamten nicht überprüfen, ob die Gebühren richtig berechnet werden. Fluggesellschaften würden eventuell zu hohe Abgaben leisten. EU-Gesetze sehen vor, dass vor der Festlegung von An- und Abfluggebühren deren Höhe zwischen Flughafen und Fluggesellschaften in gemeinsamen Gesprächen vereinbart werden. (kw)

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