München. Deutsche Autofahrer müssen Strafzettel aus dem Ausland nur selten bezahlen. Laut ADAC wurden im vergangenen Jahr nur wenige Knöllchen aus anderen EU-Staaten für zu schnelles Fahren oder Falschparken an die deutschen Behörden weitergeleitet, um das Geld hier einzutreiben. Bekannt seien nur "einige wenige Bescheide aus den Niederlanden", sagte ADAC-Sprecherin Katharina Bauer am Mittwoch in München. Unklar ist, wie viele Verkehrssünder das Bußgeld direkt bezahlen, ohne dass die Behörden in Deutschland tätig werden müssen.
Seit Oktober 2010 können Verkehrssünder durch einen EU-Beschluss auch in Deutschland belangt werden, wenn sie nach dem ersten Bescheid aus dem Ausland nicht direkt bezahlen. Dann kann die ausländische Behörde die deutschen Kollegen einschalten. Dazu muss das Bußgeld jedoch mindestens 70 Euro betragen und das Schreiben auf Deutsch verfasst sein.
Um den bürokratischen Aufwand zu verringern, fordert der ADAC, schon die ersten Strafzettel in der Sprache des Empfängers zu verfassen. Andernfalls könne der Betroffene seine Rechte und Pflichten oftmals weder verstehen noch wahrnehmen. Grundsätzlich rät der ADAC, "die Knöllchen direkt zu bezahlen". Ansonsten drohten harte Strafen bei einem erneuten Aufenthalt im Ausland. (dpa)
Christoph