Brüssel. Die EU-Kommission wird ab 1. Januar mehr Möglichkeiten für staatliche Beihilfen beim Schiffbau zulassen. Zum einen werden die bestehenden Regeln auf die Binnenschifffahrt und bewegliche Offshore-Strukturen ausgeweitet. Zum anderen hat die EU-Behörde die Vorschriften für Innovationsbeihilfen überarbeitet und auf „neue Spezialsegmente der Werftindustrie ausgeweitet", wie es in einer Pressemitteilung heißt.
Darin lässt sich EU-Wettbewerbskommissar Joacquin Almunia wie folgt zitieren: „Für die Wettbewerbsfähigkeit der Werftindustrie sind Innovationsanreize unverzichtbar. Die neuen Regeln werden dazu beitragen, in Europa einen spezialisierten, wettbewerbsfähigen und innovativen Schiffbau zu erhalten."
Die neuen Regeln sollen zunächst für zwei Jahre gelten. Ab 2014 möchte die EU-Kommission dann auf spezielle Beihilfebestimmungen für den Schiffbau verzichten, die in ihrer heutigen Form seit 2004 gelten. Die Vorschriften über Innovationsbeihilfen sollen dann im allgemein gültigen Beihilferahmen für Forschung, Entwicklung und Innovationen aufgehen, die Regeln zur finanziellen Regionalförderung von Werften aus öffentlicher Hand in den allgemeinen Bestimmungen für regionale Beihilfen. (kw)