Bonn. Kosten, die im Rahmen des Importkontrollverfahrens ICS für die Abgabe von summarischen Eingangsanmeldungen entstehen, zählen nicht als Beförderungskosten und damit nicht zum Zollwert. Auf diese Entscheidung des Zollkodex-Ausschusses weist der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hin.
Grund für diese Bewertung sei, dass die Kosten auf der Verpflichtung der Transportunternehmen gründeten, den europäischen Zollbehörden Daten für die Risikoanalyse bereitzustellen. Deswegen seien diese Kosten auch nicht zu den Nebenkosten im Zusammenhang mit Lade- und Behandlungskosten zu zählen.
Im Rahmen des ICS-Verfahrens muss für alle Waren, die als Luft- oder Seefracht in die Europäische Gemeinschaft eingeführt werden sollen, eine Vorabanmeldung abgegeben werden. Diese Anmeldungen sollen eine Risikoanalyse noch vor Ankunft der Waren ermöglichen. (nck)