Brüssel. Die EU-Kommission hat Zweifel an der im ersten Mobilitätspaket formulierten Möglichkeit für die Mitgliedstaaten geäußert, Lkw-Fahrten im kombinierten Verkehr (KV) als Kabotage-Fahrten zu werten. Laut den Ergebnissen einer Studie, die von der Kommission in Auftrag gegebenen wurde und die möglichen Folgen der neuen Regel untersucht hat, drohe der KV durch die sogenannte Kabotage-Quote deutlich an Attraktivität zu verlieren. Das wiederum werde zu einer höheren Umweltbelastung durch einen steigenden CO2-Ausstoß führen, teilt die EU-Kommission mit.
Die Studie, die von der italienischen Consultingfirma TRT Trasporti e Territorio erstellt wurde, stützt ihre Ergebnisse hauptsächlich auf Einschätzungen der KV-Branche. Demnach würden aktuell gut ein Drittel der Lkw-Strecken im KV von ausländischen Fahrern ausgeführt. Grund hierfür seien der grundsätzliche Fahrermangel, aber auch niedrigere Kosten. Die Dienste dieser ausländischen Fahrer seien im Schnitt 16 Prozent günstiger als die Dienste einheimischer Fahrer. Wenn die ausländischen Fahrer künftig unter die Kabotage-Regelungen fallen würden, müsste im KV verstärkt auf einheimische Fahrer zurückgegriffen werden. Dadurch werde der Endpreis für den KV-Transport steigen und der KV seinen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Transportmöglichkeiten verlieren, besonders gegenüber dem reinen Straßengütertransport.
Regelung könnte eine Abnahme der KV-Transporte zur Folge haben
Das wiederum werde zu einer Abnahme der KV-Transporte und einer Zunahme des Straßengüterverkehrs führen. Wenn viele EU-Staaten von der Möglichkeit der Kabotage-Quote für den KV Gebrauch machen würden, könnte der Straßengütertransport um jährlich 346 Millionen Kilometern als direkte Folge der Maßnahme steigen. Das entspreche der Menge von 397.000 Tonnen CO2-Emissionen im Jahr, rechnet die EU-Kommission unabhängig von der Studie aus. Diese Folge der neuen Regelung stehe im Widerspruch zum Ziel der EU, die Umweltbelastungen deutlich zu senken.
Die Studie weist zudem auf das Problem der Freiwilligkeit für die Mitgliedstaaten hin, die Kabotage-Quote anzuwenden. Das könne zu einem Fleckenteppich an KV-Regelungen in der EU führen: Staaten, die die Kabotage-Quote anwenden und welche, die es nicht machen. Daraus wiederum ergebe sich eine Unsicherheit für die Branche, die sich negativ auf die Attraktivität des KV auswirken werde.
Die Kommission betont in diesem Zusammenhang, dass die Kabotage-Quote nicht ihr Vorschlag gewesen sei. Sie will laut einer Mitteilung mit dem Europaparlament und dem EU-Ministerrat einen Dialog Auf Basis der vorliegenden Studie beginnen. Das Parlament und die Mitgliedstaaten sind allerdings nicht verpflichtet, diesem Wunsch zu folgen. Aktuell sehen die Entscheidungen des im vergangenen Juli beschlossenen ersten Mobilitätspakets vor, dass die Regel zur Kabotage-Quote für den KV am 21. Februar 2022 in Kraft tritt. (kw)