Brüssel. Die EU-Kommission hat Belgien und Frankreich dazu aufgefordert, die weitgehende Befreiung ihrer Häfen von der Körperschaftssteuer zu beenden. Die aktuelle Situation, dass die Gewinne der Hafenbetreiber aus wirtschaftlichen Tätigkeiten oft nicht nach den normalen nationalen Steuervorschriften besteuert würden, führe zu Wettbewerbsverzerrung, begründet die EU-Kommission. Belgien und Frankreich haben bis Ende des Jahres Zeit, die Vorschriften zu ändern.
Den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung untermauert die Kommission mit der Feststellung, dass die aktuelle Steuerbefreiung kein klar definiertes Ziel von allgemeinem Interesse wie die Förderung der Mobilität oder des multimodalen Verkehrs verfolge. Die Hafenbetreiber könnten mit den Steuerersparnissen jede Art von Tätigkeit finanzieren oder die Preise subventionieren, die sie den Kunden berechnen. Dadurch werde der faire Wettbewerb beeinträchtigt, da den Konkurrenten durch beides Nachteile entstehen, heißt es in einer Mitteilung der Kommission.
Gewinne sollen besteuert werden
In Belgien sind nach Angaben der Kommission zurzeit die Häfen von Antwerpen, Brügge, Brüssel, Charleroi, Gent, Lüttich, Namur und Ostende sowie die Häfen entlang der Kanäle in der Provinz Hennegau und in Flandern von der allgemeinen Körperschaftsteuer befreit, heißt es in der Mitteilung. In Frankreich sei dies insbesondere bei den elf großen Seehäfen Bordeaux, Dunkerque, La Rochelle, Le Havre, Marseille, Nantes-Saint-Nazaire und Rouen sowie Guadeloupe, Guyane, Martinique und La Réunion sowie dem autonome Hafen von Paris und den von Industrie- und Handelskammern betriebenen Häfen der Fall.
„Mit ihren an Belgien und Frankreich gerichteten Beschlüssen stellt die Kommission – wie bereits im Fall der Niederlande – klar, dass ungerechtfertigte Körperschaftsteuerbefreiungen für Häfen ungleiche Wettbewerbsbedingungen zur Folge haben und einem fairen Wettbewerb entgegenstehen. Solche Befreiungen müssen abgeschafft werden“, teilte die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager mit. Gewinne der Hafenbetreiber aus wirtschaftlichen Tätigkeiten müssten nach den normalen nationalen Steuervorschriften besteuert werden.
Seit Juli 2014 hat die EU-Kommission Belgien und Frankreich des Öfteren ermahnt, die betroffenen Häfen der Körperschaftssteuer zu unterziehen. Bislang ohne Erfolg. Im Januar verlangte die Kommission von den Niederlanden, Körperschaftssteuer von niederländischen Häfen zu erheben. (kw)