Brüssel. Die EU-Kommission hat das Beihilfeprogramm in Höhe von 152 Millionen Euro, mit dem die Bundesregierung die Umrüstung von Schienengüterwagen auf geräuschärmere Verbundstoffbremssohlen unterstützen will, als vereinbar mit den EU-Beihilfevorschriften erklärt. Die Bundesmittel dienten dem Interesse des Gemeinwohls und würden keine Bevorzugung der Bahn gegenüber anderen Verkehrsträgern darstellen. Ganz im Gegenteil seien die Beihilfen sogar erwünscht, weil auch andere Verkehrsträger „nicht die Kosten der Lärmbelastung tragen, die sie für die Gesellschaft verursachen“, wie die Kommission ihre Entscheidung begründet.
Im Juli hatte die Bundesregierung ihre Absicht in Brüssel gemeldet, bis zu 50 Prozent der Mehrkosten finanzieren zu wollen, die durch die Umrüstung von Güterwagen auf Verbundstoffbremssohlen anfallen. Durch die Umrüstung von den bisherigen Graugussbremssohlen auf die Verbundstoffbremssohlen soll der Lärmpegel des rollenden Schienenmaterials so weit reduziert werden, dass die für neue Güterwagen geltenden Grenzwerte eingehalten werden.
Die Beihilfe wird an Wagenhalter ausgezahlt, die ihre Güterwagen nach dem 9. Dezember 2012 entsprechend umrüsten. Die Maßnahme läuft von Dezember 2012 bis Dezember 2017. „Diese Beihilfe dient dem Schutz der Anwohner an bestehenden Schienenwegen vor den Lärmauswirkungen des Schienenverkehrs und dürfte zu einer verbesserten Akzeptanz für den Ausbau des Schienengüterverkehrs beitragen“, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia nach der Bekanntgabe des Beschlusses gestern in Brüssel. (kw)