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Eisenbahn-Bündnis kämpft weiter für Erhalt des Stuttgarter Kopfbahnhofs

08.08.2011 16:23 Uhr
Eisenbahn-Bündnis kämpft weiter für Erhalt des Stuttgarter Kopfbahnhofs
Die Gründer (v. l.): Alexander Kirfel, Christian Dehns, Torsten Sewerin, Rainer Bohnet und Simon Scherer (abwesend: Dirk Munder und Daniel Preis)
© Foto: Stuttgarter Netz AG

Stuttgarter Netz AG nimmt weitere rechtliche Hürden, um den Kopfbahnhof weiter zu betreiben / Gründungsmitglieder werden bekannt

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Stuttgart. Das neue Bündnis „Stuttgarter Netz AG in Gründung", ein Zusammenschluss von Privatbahnen und Privatpersonen der Eisenbahnbranche, ist letzten Mittwoch durch notarielle Beurkundung seiner Satzung zur Vorgesellschaft geworden. Das teilte das Bündnis am Montag in Stuttgart mit. Zwischen den Gründern des Bündnisses besteht somit nun offiziell ein Gesellschaftsverhältnis.

Die Stuttgarter Netz AG ist damit ihrem Ziel näher gekommen, Rechtsfähigkeit zu erlangen, um zumindest einen Teil der oberirdischen Gleise des Stuttgarter Kopfbahnhofs trotz des Baus von Stuttgart 21 weiter betreiben zu dürfen.

Zeitgleich mit der Bekanntgabe der notariellen Beurkundung des Bündnisses, wurden erstmalig auch die Gründer der Stuttgarter Netz AG namentlich benannt. Es handelt sich um die NBE Group mit Sitz in Aschaffenburg, SIS mit Sitz in Ellwangen/Jagst sowie die Privatpersonen Rainer Bohnet (Geschäftsführender Gesellschafter der Rhein-Sieg-Eisenbahn), Christian Dehns (Inhaber D & D Eisenbahngesellschaft), Alexander Kirfel (Geschäftsführer des Netzwerk Privatbahnen), Dirk Munder (Geschäftsführer Eisenbahningenieurbüro Munder) und Daniel Preis (Geschäftsführer der Rhein-Sieg-Eisenbahn), die auch in führenden Positionen in der Eisenbahnbranche tätig sind.

Den Aufsichtsrat bilden laut Stuttgarter Netz AG künftig Rainer Bohnet, Christian Dehns und Alexander Kirfel. Den Aufsichtsratsvorsitz übernimmt Alexander Kirfel. Zu Vorständen wurden Torsten Sewerin und Simon Scherer bestellt.

Sobald das Bündnis Rechtsfähigkeit erlangt hat, will es nach eigenen Angaben eine Feststellungsklage erheben, um zu klären, ob die Deutsche Bahn nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) verpflichtet ist, für den Kopfbahnhof und die zuführenden Strecken ein Stilllegungsverfahren beziehungsweise für vorgelagerte Neben- und Abstellgleise ein Freistellungsverfahren durchzuführen. Die Deutsche Bahn hält ein Stilllegungsverfahren für nicht notwendig. Bis zur Feststellungsklage müsse aber noch die Eintragung ins Handelsregister und die Zulassung als Eisenbahninfrastrukturunternehmen erfolgen, so das Bündnis.

Die Stuttgarter Netz AG will den oberirdischen Kopfbahnhof teilweise weiter betreiben, damit Dieselloks auch künftig im Stuttgarter Bahnhof einfahren können. Im unterirdischen Tiefbahnhof (Stuttgart 21) haben sie Einfahrverbot. Daher befürwortet das Bündnis auch die Pläne des Schlichters Heiner Geißler, den Tiefbahnhof nur viergleisig für den Fernverkehr zu bauen und den Nahverkehr oberirdisch im Kopfbahnhof fahren zu lassen. (jko)

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