Einzelgenehmigung für neue Fahrzeuge
Der §13 EG-FGV dient dazu, Einzelzulassungen für Fahrzeuge mit besonderen Aufbauten zu erlangen, die von verschiedenen Herstellern in mehreren Fertigungsstufen gebaut werden. Er kann nur auf Neufahrzeuge angewendet werden, nicht auf bereits inVerkehr gebrachte Fahrzeuge.