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Einzelgenehmigung für neue Fahrzeuge

13.04.2017 15:00 Uhr
Einzelgenehmigung für neue Fahrzeuge

Der §13 EG-FGV dient dazu, Einzelzulassungen für Fahrzeuge mit besonderen Aufbauten zu erlangen, die von verschiedenen Herstellern in mehreren Fertigungsstufen gebaut werden. Er kann nur auf Neufahrzeuge angewendet werden, nicht auf bereits inVerkehr gebrachte Fahrzeuge.

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