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E-Learning: Diese Corona-Arbeitsschutzregeln gelten

15.05.2020 15:16 Uhr
Arbeitsschutz Corona Mundschutz
Für VerkehrsRundschau-Abonnenten steht das E-Learning kostenfrei im Profiportal VR plus zur Verfügung
© Foto: Blue Planet Studio/stock.adobe.com

Einheitliche und branchenübergreifende Regelungen sollen Beschäftigte sowie Dienstleister und Kunden vor Infektionen schützen. Deshalb hat das Bundesarbeitsministerium zusätzliche Arbeitsschutzstandards beschlossen, die von allen Unternehmen umgesetzt werden müssen.

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München. Das Hochfahren der deutschen Wirtschaft in der Corona-Krise kann nur funktionieren, wenn Arbeitgeber wirksame Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ergreifen. Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales konkrete Anforderungen für Unternehmen in Zeiten der Corona-Pandemie formuliert: Der Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2. Darin enthalten: Arbeitsschutzregeln, die laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil "konkret und verbindlich formuliert" sind und deren Einhaltung auch kontrolliert werden soll – bundeseinheitlich und branchenübergreifend. 

Covid-Arbeitsschutzstandard: Diese Regeln gelten

"Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz", betont Heil. Die neuen Regeln sollen den Unternehmen dabei helfen, die Arbeitssicherheit während der Corona-Krise zu gewährleisten. Ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt sei dafür die Voraussetzung. Deshalb empfiehlt die Bundesregierung folgende zehn Eckpunkte:

  • Arbeitsschutz gilt weiter - und muss um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz ergänzt werden.
  • Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten.
  • Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten - in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen.
  • Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben.
  • Niemals krank zur Arbeit kommen.
  • Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen.
  • Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen und Risikogruppen besonders schützen.
  • Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen.
  • Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz "Gesundheit geht vor!".

E-Learning zum neuen Arbeitsschutzstandard

Unternehmen können viel dazu beitragen, ihre Beschäftigten vor einer Infektion zu schützen, indem sie die festgelegten Maßnahmen konsequent umsetzen. Erfahren Sie im neuen Transport-Trainer-E-Learning "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard", welche Regelungen konkret festgelegt wurden und wie Sie diese als Unternehmer oder Unternehmensverantwortlicher richtig umsetzen.

>> Direkt zum Kurs!

Mit dem Transport-Trainer aus dem Verlag Heinrich Vogel, in dem auch die VerkehrsRundschau erscheint, unterstützen wir Sie in der aktuellen Krise mit einem online basierten Kurs zum Thema Arbeitsschutz in der Corona-Krise. VerkehrsRundschau-Abonnenten können den Weiterbildungsbereich wie gewohnt kostenfrei im VerkehrsRundschau plus-Portal nutzen.

Eine Übersicht aller Kurse finden Sie hier: www.transport-trainer.de/kurse.

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