Bonn/Berlin. Einen bundesweit einheitlichen Tarifvertrag mit der IG Metall für die Kontraktlogistik, der Entgelte regelt, wird es nicht geben. Das hat der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV), Frank Huster, jetzt gegenüber der „VerkehrsRundschau“ klargestellt. Die größte deutsche Gewerkschaft hatte im Frühjahr eine bundesweite Tarifkommission gegründet, um Mindeststandards bei allen Kontraktlogistik-Dienstleistern durchzusetzen und Flächentarifverträge mit den zuständigen Arbeitgeberorganisationen auszuhandeln zu können. Bislang gebe es dazu allerdings Vereinbarungen mit Verdi und den DSLV-Landesverbänden auf regionaler Ebene.
Derzeit organisiert die IG Metall immer mehr Mitarbeiter bei Kontraktlogistik-Dienstleistern zum Beispiel in der Automobilindustrie und schließt mit diesen Haustarifverträge ab, deren Ausgestaltung je nach Unternehmen variiert. Prinzipiell ausschließen wollte Huster nicht, dass die Landesverbände des DSLV in absehbarer Zeit mit der IG Metall über Tarifverträge für begrenzte Bereiche der Logistik verhandeln. „Hier finden Sondierungsgespräche statt“, erklärte der DSLV-Hauptgeschäftsführer. Die Entscheidung liege letztlich bei den einzelnen regionalen Arbeitgeberorganisationen, nicht bei deren Dachverband. „Das Lohngefüge in der Logistik wird sich aufgrund des Fachkräftemangels ohnehin in den nächsten Jahren nach oben entwickeln - auch ohne die Aktivitäten von IG Metall, die vor allem um neue Mitglieder wirbt.“
Bereits 2013 hatte der DSLV Diskussionen einem bundesweit einheitlichen Tarifvertrag für die Kontraktlogistik eine Absage erteilt. Seine Landesverbände hätten die Kontraktlogistik bereits in ihre Tarifpolitik aufgenommen, hieß es damals anlässlich eines solchen Vorstoßes der IG Metall. Berufsbilder der Kontraktlogistik seien in den regionalen Tarifverträgen abgebildet. Zu weiteren Begründung führte Hans-Wilhelm Löhr, Vorsitzender Arbeitgeberverbandes Spedition und Logistik Deutschland (ASL) im DSLV aus: In Deutschland gebe es strukturstarke und -schwache Bundesländer. Insofern müssten sich die regionalen Unterschiede und sonstigen länderspezifischen Besonderheiten sowohl in der Lohnfindung als auch in den allgemeinen Arbeitsbedingungen in den einzelnen Tarifverträgen der Bundesländer mit unterschiedlicher Ausgestaltung widerspiegeln. (ag)