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DSLV: AEO-Fragebogen mißglückt

29.10.2007 17:44 Uhr

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband gibt Stellungnahme zum Fragebogen zur Erlangung des Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ab: „Viele Fragen sind unverständlich“

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München. Der erste Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium für den Selbstbewertungsfragebogen zur Erlangung des AEO-Status ist nach Meinung des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV) „missglückt“. Das sagte DSLV-Rechtsanwältin Jutta Knell, bei einer Informationsveranstaltung zum AEO (Authorised Economic Operator, deutsch: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) in München. Der Fragebogenentwurf, den das federführende Finanzministerium auf Basis des seit längerem vorliegenden EU-Fragebogens fünf führenden Wirtschaftsverbänden zur Stellungnahme vorgelegt hat, ist Teil des Antrages zur Erlangung des AEO-Status. Es ist vorgesehen, dass Unternehmen, die diesen Status erhalten wollen, den Antrag zum 1. Januar 2008 bei den zuständigen Hauptzollämtern einreichen können. Der DSLV hat seine Stellungnahme dem Finanzministerium bereits vergangene Woche zukommen lassen und darin zahlreiche Kritikpunkte angemahnt. Zu den Hauptkritikpunkten des Verbandes zählt laut Jutta Knell, dass der Fragebogen keine Unterscheidung zwischen den unterschiedlichen Beteiligten entlang der Transportkette trifft: „Viele Fragen sind für Speditionen überhaupt nicht relevant“, monierte die Rechtsexpertin. Dennoch müssten grundsätzlich alle Fragen beantwortet werden. Werde eine Frage nicht beantwortet, müsse dies von den Unternehmen jeweils begründet werden. Außerdem enthalte der Entwurf dezidierte Fragen nach Umsatz, Gewinn und Verlusten eines Unternehmens. „Dies ist ein erheblicher Zugriff seitens der Behörden“, monierte Knell. Alles in allem enthalte die jetzige Fassung so viele erklärungsbedürftige Elemente, dass damit Beratungs- und Zertifizierungsunternehmen Tür und Tor geöffnet würde. Jutta Knell wies darauf hin, dass es sich bei der Erlangung des AEO-Status nicht um eine Zertifizierung durch Dritte handelt. Der DSLV begrüßt in seiner Stellungnahme allerdings ausdrücklich, dass bereits vorhandene Zertifikate und Aussagen von Sachverständigen über das Sicherheitsmanagement und die physische Sicherheit in Speditionsanlagen, bei der Bewilligung des AEO-Status akzeptiert werden. Welche Normen und Standards berücksichtigt werden, müsse nach Meinung des DSLV allerdings noch genauer spezifiziert werden. (diwi)

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