VerkehrsRundschau: Warum hat die Deutsche Flugsicherung jüngst zu mehr Vorsicht beim Betrieb von Drohnen aufgerufen?
Ralf Häschke: Drohnen beschäftigen uns schon eine ganze Weile. Der Einsatz der Geräte hat in den letzten zwei bis drei Jahren massiv zugenommen – sowohl im privaten als auch gewerblichen Bereich. Wir verzeichnen auch eine deutliche Zunahme von Anfragen. Vor allem müssen wir den Betrieb im Umfeld von internationalen Verkehrsflughäfen regeln. Hier gibt es klare Regelungen, die aber meistens gar nicht bekannt sind.
Gab es denn schon Zwischenfälle?
Nein, nicht im Sinne eines Unfalls, aber wir haben immer wieder unerlaubte Annäherungen. Oft ist nicht bekannt, dass es um Flughäfen eine Zone gibt, in denen Drohnen nichts zu suchen haben. Innerhalb eines Abstandes von 1,5 Kilometern vom Flughafenzaun ist die Nutzung von Flugmodellen und unbemannten Flugsystemen – und dazu zählen die Drohnen – grundsätzlich ganz verboten.
Gibt es zusätzlichen Regelungsbedarf beim Einsatz von Drohnen, beispielsweise in der Logistik?
Den Einsatz hat das Bundesverkehrsministerium grundsätzlich geregelt und die DFS für ihren speziellen Bereich. Für Anwendungen im Logistikbereich gibt es keine speziellen Regelungen. Auch hier muss der Einsatz in Sichtweite erfolgen, was für eine Paketdrohne aber so nicht zu erfüllen wäre.
Dennoch hat die EU-Kommission Regeln für Drohnen angekündigt …
Es macht ja auch durchaus Sinn, das auf europäischer Ebene anzugehen. Neben der DFS haben viele Beteiligte Anregungen dafür jeweils aus ihrer Sicht gegeben. Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat einen „Drohnenführerschein“ vorgeschlagen, also die Lizenzierung von Betreibern solcher Geräte. Experten, die sich mit Haftungsfragen befassen, fordern eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen, damit man im Falle eines Unfalls überhaupt zuordnen kann, wer der Betreiber ist. Darüber hinaus will die EU auch das Thema Datensicherheit regeln.
Was hat eine Drohne mit Datensicherheit zu tun?
Die Kommunikation mit dem Fluggerät läuft derzeit über offene Kanäle. Das wäre ein Problem beim Transport sensibler Güter, denken Sie an Blutkonserven. Dafür müssten die Datenkanäle gegen Hacker-Angriffe gesichert werden. Darüber hinaus gibt es viele weitere sicherheitsrelevante Themen. Soll es beispielsweise Tabuzonen geben, wo Drohnen gar nicht hindürfen, wie das Bundeskanzleramt, der Reichstag oder Atomkraftwerke?
Trotzdem hat die DFS ihren Segen für die Apothekenbelieferung per Drohne auf der Insel Juist gegeben.
Bei diesem Projekt haben wir mitgewirkt, die Korridore zu schaffen, wenn die Drohne fliegt. Dann darf innerhalb einer definierten Zone nichts anderes fliegen. Die Geräte, die im professionellen Bereich zum Einsatz kommen, verfügen über einen Transponder, damit wir die Geräte auch auf unseren Radarschirmen sehen können.
Wo sehen Sie die größten Schwierigkeiten, wenn Drohnen für die Paketlieferung zum Einsatz kommen sollten?
Es müsste jederzeit sichergestellt sein, dass die Drohne im Flugbetrieb ohne Sichtkontakt selbstständig Hindernissen ausweicht. Dazu müssten die Geräte mit sehr aufwendiger Avionik-Technik ausgestattet sein, die die Drohnen entsprechend teuer machen würde. Dazu gehören auch Systeme, die mit anderen Flugobjekten kommunizieren und bei Kollisionskurs selbstständig ausweichen.
Das Interview führte VR-Redakteur Dietmar Winkler
Hintergrund:
Unter der Überschrift „Drohnen gefährden Flugverkehr“ hat sich die Deutsche Flugsicherung (DFS) zu Wort gemeldet. Darin klagt die DFS, dass vielen Betreibern von Drohnen die Regeln der Flugsicherung nicht bekannt seien. An den internationalen deutschen Verkehrsflughäfen gibt es seit 1. Juni beispielsweise Sperrzonen. Für den Einsatz in der Logistik müssten die Fluggeräte mit aufwendiger und teurer Sicherheits-Technik ausgerüstet sein. (diwi)