Berlin. Von Erfurt aus organisiert die Bundeswehr seit Anfang 2013 ihre nationale und internationale Logistik. In dem neu aufgestellten Kommando seien „die Fähigkeiten zur Planung und Steuerung der logistischen Unterstützung der Bundeswehr für alle Einsätze und für den Grundbetrieb zusammengefasst“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Die Oppositionsparte wollte mit ihrer Anfrage genauere Informationen über die Bundeswehrlogistik erhalten. In ihrer Antwort betont die Bundesregierung, dass in Erfurt die planerische Kompetenz vereint ist. Die Durchführung der logistischen Unterstützung der Bundeswehr obliegt dem Logistikzentrum der Bundeswehr in Wilhelmshafen.
Der zentralen Einheit in Erfurt sind den Angaben zufolge das Logistikzentrum und die Logistikschule der Bundeswehr sowie sechs mobile Logistikbataillone und ein Spezialpionierbataillon unterstellt. Im Stab des Logistikkommandos waren im Dezember vergangenen Jahres 403 Soldaten sowie 62 zivile Mitarbeiter eingesetzt. Der gesamte Kommandobereich Logistik umfasst derzeit 14.571 Soldaten und 4821 zivile Mitarbeiter, also insgesamt 19.392 Frauen und Männer.
Logistikunternehmen namentlich benannt
Die Linke hat auch nach den Namen der für die Bundeswehr tätigen Logistikunternehmen gefragt. Die Antwort der Bundesregierung enthält eine namentliche Auflistung aller Unternehmen. Insgesamt sind 29 Unternehmen namentlich benannt, darunter bekannte Namen wie DSV Air & Sea A/S, Hellmann Worldwide Logistics, Hermes Transport Logistics, Kühne + Nagel oder Schenker.
Vertragspartner von Logistikunternehmen ist nicht das Logistikkommando der Bundeswehr, sondern das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Abrechnende Stelle für Leistungen aus Transportrahmenverträgen ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw). Transportrahmenverträge werden mit den jeweiligen Firmen grundsätzlich mit variabler finanzieller Größenordnung geschlossen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der bedarfsweisen Nutzung bzw. im Einzelfall, hebt die Bundesregierung hervor. (diwi)
Zum Weiterlesen: Die Antwort der Bundesregierung