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De-Minimis: Förderbescheide erst zum Jahresende

25.10.2013 11:25 Uhr
De-Minimis: Förderbescheide erst zum Jahresende
Auch BAG-Präsident Andreas Marquardt hat in der Nacht zum 1. Oktober eine Sonderschicht eingelegt 
© Foto: BAG

Der Präsident des Bundesamt für Güterverkehr Andreas Marquardt rechnet erst zum Jahresende mit ersten Förderbescheiden.

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VR: Seit Mitternacht des 1. Oktobers läuft die Antragsfrist für die Förderprogramme des Bundesamtes für Güterverkehr. Wie haben Sie die erste Antragsnacht verbracht?
Andreas Marquardt: Ich war in der Nacht vor Ort im Bundesamt in Köln. Viele Transporteure geben ihre Unterlagen in den ersten Stunden bei uns oder in den Außenstellen ab. Ich habe diese Anträge persönlich entgegengenommen. Insgesamt haben fünf Leute eine Nachtschicht eingelegt, um dem Ansturm gerecht zu werden. Dementsprechend übersichtlich war das Schlafpensum. Ich selbst habe etwa drei Stunden geschlafen.

Standen die Transporteure auch dieses Jahr Schlange?
Schon gegen 21 Uhr standen die Leute in der Tat Schlange vor unseren Türen. In der ersten halben Stunde haben rund 150 bis 200 Antragsteller im Bundesamt in Köln circa 2000 Anträge abgegeben. Im letzten Jahr war das noch lustiger, weil der 30. September auf einen Sonntag fiel. Daher kamen die ersten Antragssteller bereits um neun Uhr morgens, obwohl erst um Mitternacht die Anträge angenommen wurden. Und wie das so ist in Köln: Wenn drei zusammenstehen, ist Karneval.

Wie viele Anträge liegen inzwischen vor?
Per Fax sind rund 3000 Anträge eingegangen. Online waren es etwa 5000. Wir freuen uns, dass der elektronische Antrag im Vergleich zu den Vorjahren deutlich besser genutzt wurde. Das erleichtert uns die Arbeit und beschleunigt das Verfahren. Für die übrigen Anträge, die per Post eingegangen sind oder persönlich beim Bundesamt und den Außenstellen abgegeben wurden, können wir noch keine Zahlen nennen, da sie noch nicht vollständig im System erfasst sind. Aber tendenziell sind es insgesamt mehr Anträge als im vergangenen Jahr.

Wie weit sind Sie mit der Auswertung?
Wir sind gerade dabei, die Anträge zu elektronischen Akten zu verarbeiten, also zu scannen. Das ist eine Arbeit, die uns noch die nächsten Wochen beschäftigen wird. Die Aktenberge, die in unserer Scanstelle stehen, füllen ganze Räume. Erst wenn die Sichtung abgeschlossen ist, können wir auch Aussagen über die Höhe der beantragten Fördermittel treffen.

Wann hat der Unternehmer dann seinen Bescheid in der Hand?
Sobald wir einen Überblick über die insgesamt beantragten Fördervolumina haben, werden die ersten Briefe verschickt. Das wird sicherlich Ende des Jahres der Fall sein. Nach hinten ist das offen: Wenn jemand die Förderung im Bereich Ausbildung beantragt, das Ausbildungsverhältnis aber nie zustande kommt, können diese Fördergelder neu verteilt werden. Dann werden mit Ende der Frist für den Verwendungsnachweis neue Bescheide verschickt.

 

Das Interview führte Katharina Spirkl

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