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Das bringt das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine

26.09.2014 11:40 Uhr
Das bringt das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine
Die Bahnkorridore in der Ukraine sollen an das transeuropäische Netz angebunden werden
© Foto: Stepmap/Dietmar Winkler

Das Assoziierungsabkommen, das die EU und die Ukraine in der letzten Woche ratifiziert haben, wird sich mittelfristig auch im Schienen- und im Straßengüterverkehr bemerkbar machen.

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Brüssel/Kiew. Das Abkommen hat auch Auswirkungen auf die Güterverkehre zwischen EU-Staaten und der Ukraine. Unter anderem sieht das Agreement eine zügige Annäherung der Vorschriften für alle Verkehrsträger und einen Daten- und Informationsaustausch im Verkehrsbereich vor. So soll das Eisenbahnnetz der Ukraine über den Ausbau von drei Verbindungen nach Polen und einer Verbindung nach Ungarn an das transeuropäische Eisenbahnnetz angeschlossen werden. Für den Straßenverkehr sollen ebenfalls drei Verbindungen nach Polen sowie jeweils eine Verbindung nach Ungarn und Rumänien vorrangig ausgebaut werden. Die EU sagt der Ukraine außerdem Unterstützung bei der Finanzierung von Verkehrsprojekten und beim Management ihrer Verkehrssysteme zu. Die Ukraine verpflichtet sich, zahlreiche EU-Vorschriften nach einem festen Zeitplan zu übernehmen. Die in der EU gültigen Sozialvorschriften für den Straßengüterverkehr inklusive der Verpflichtung der Lenkzeitüberwachung per Fahrtenschreiber sollen spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Abkommens auch in der Ukraine gelten. Zahlreiche europäische Sicherheitsstandards und Anforderungen an international operierende Transportunternehmen will die Ukraine schon in drei Jahren übernehmen. Das gilt auch für die Qualifikation und die Fortbildung des fahrenden Personals.

Weitreichende Reformen der Bahn

Besonders weitreichend sind die Zusagen, die die Ukraine bei der Reform ihres Eisenbahnsektors gemacht hat: Infrastruktur-Management und Eisenbahnbetrieb müssen getrennt, Eisenbahnunternehmen nach den gleichen Grundsätzen wie in der EU lizenziert und Trassengebühren nach den EU-Vorschriften erhoben werden. Das Gleiche gilt für die Sicherheitsvorschriften der EU. Dafür bekommt die Regierung in Kiew acht Jahre Zeit. Die europäischen Sicherheitsvorschriften für den Schiffsverkehr sollen für ukrainische Frachter und Passagierschiffe schon in fünf Jahren gelten. Beide Seiten verpflichten sich außerdem, ein umfassendes Luftverkehrsabkommen abzuschließen.

Welche konkreten Folgen sich für einzelne Verkehrsträger ergeben, zeichnet sich erst in Umrissen ab, unter anderem deshalb, weil nicht klar ist, wann das Abkommen endgültig in Kraft tritt. Es muss von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Die Zollsenkungen für Exporte der EU in die Ukraine werden frühestens im Januar 2016 wirksam. Bis dahin kann nur die Ukraine weitgehend zollfrei exportieren.

Keine Konkurrenz durch Billig-LKW

Ukrainische LKW sind bereits heute in der EU unterwegs, denn Kiew hat die meisten internationalen Verkehrsabkommen unterschrieben. Das Assoziierungsabkommen sieht keine Liberalisierung des Straßengüterverkehrs zwischen der Ukraine und der EU vor. Ukrainische Spediteure können ihren Kostenvorteil deshalb nur eingeschränkt zur Geltung bringen. Mit der Angleichung der Standards werden jedoch die Voraussetzungen für eine schrittweise, gegenseitige Öffnung der Güterverkehrsmärkte geschaffen. Beide Seiten haben sich verpflichtet, darüber zu verhandeln. Davon würden die ukrainischen Fuhrunternehmer voraussichtlich stärker profitieren als die Konkurrenz in der EU, heißt es in einer Studie des „Zentrums für Verkehrsstrategie“ in Kiew. (tw)

Hintergrund: Das Assoziierungsabkommen

Das ukrainische Parlament hat das Partnerschaftsabkommen mit der Europäischen Union am 16. September einstimmig im Beisein von Präsident Petro Poroschenko angenommen. Zugleich nahm das per Videoübertragung zugeschaltete Europaparlament in Straßburg das Abkommen an. Die Vereinbarung sieht eine politische Assoziation und wirtschaftliche Integration zwischen der Ukraine und der EU vor und gewährt gegenseitigen ungehinderten Marktzugang. Um endgültig in Kraft zu treten, muss das Asso­ziierungsabkommen noch von den 28 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. tw

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