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Bußgeldurteil gegen SNCF bestätigt

20.11.2014 10:29 Uhr
Bußgeldurteil gegen SNCF bestätigt
Die französische Staatsbahn habe versucht, Konkurrenten mit unlauteren Mitteln fernzuhalten, glaubt die Wettbewerbsbehörde
© Foto: PA/AP Photo/Remy de la Mauviniere

Wegen Wettbewerbsverstößen muss die französische Staatsbahn SNCF eine Strafe in Höhe von 48,2 Millionen Euro bezahlen. Das bestätigte nun ein Gericht.

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Paris. Die Entscheidung der Pariser Wettbewerbsaufsicht vom Dezember 2012, gegen die Staatsbahn SNCF wegen wettbewerbswidriger Praktiken im Bahnfrachtbereich ein Bußgeld in Millionenhöhe zu verhängen, ist jetzt von einem Berufungsgericht bestätigt worden. Die Höhe des Bußgeldes setzten die Richter jedoch von den zunächst geforderten 60,9 auf 48,2 Millionen Euro herunter.

Die Bahn hatte gegen den Bescheid der Wettbewerbshüter Einspruch eingelegt. Darin hieß es zur Begründung, das öffentliche Unternehmen habe seinerzeit „Praktiken mit dem Ziel angewendet, seinen Konkurrenten den Zugang zu den für deren Aktivitäten unabdingbaren Schienenkapazitäten zu behindern“.

Im Gegensatz zur Wettbewerbsbehörde hat das Appellationsgericht in der Tarifpolitik der Staatsbahn keinen Verstoß gesehen. Die Behörde hatte Ende 2012 SNCF aufgefordert, binnen der nächsten drei Jahre „das Wirtschaftsmodell Stück für Stück“ entsprechend zu verändern, um solchen Verstößen „vorzubeugen.“ Der Kontrollinstanz bleiben jetzt 2 Monate, binnen derer sie gegen das jüngste Urteil Berufung einlegen kann. Einem Bericht der Zeitung Le Monde zufolge schließt sie einen solchen Schritt nicht aus.

Die Wettbewerbshüter sind schon seit 6 Jahren mit den damaligen SNCF-Praktiken befasst. Sie waren 2008 in der Sache selbst tätig geworden. Hinzu kam ein Jahr später eine Klage der DB-Bahnfrachttochter Euro Cargo Rail. Der Bahngütertransport ist in Frankreich für den internationalen Transit seit 2003 und für den Binnenverkehr seit April 2006 liberalisiert. Seither sah sich die französische Staatsbahn mehrfach dem Vorwurf ausgesetzt, ihren neuen privaten Konkurrenten den vollen Netzzugang zu verweigern. Entsprechend zur Ordnung gerufen wurde sie auch durch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. (jb)

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