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Bundestag verabschiedet Verkehrshaushalt 2016

30.11.2015 10:01 Uhr
Bundestag verabschiedet Verkehrshaushalt 2016
Vor allem die Straße soll von dem Investitionshochlauf profitieren
© Foto: Picture Alliance/dpa/Zentralbild

Nach dem Entschluss des Bundestages sollen 6,1 Milliarden Euro in die Straßeninfrastruktur fließen. Die Grünen beklagen, dass die Schiene zu wenig Mittel erhält.

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Berlin. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag den Verkehrshaushalt 2016 beschlossen, der für Erhalt und Neubau der Straßeninfrastruktur 6,1 Milliarden Euro vorsieht. Ressortchef Alexander Dobrindt sprach von einem Investitionshochlauf, der die nötige Mobilität garantiere. Das „Sonderprogramm Brückenmodernisierung“ sei 2014 mit einer Milliarde Euro gestartet, im kommenden Jahr würden die Mittel verdoppelt. „Jede Sanierungsmaßnahme an Brücken, die Baurecht erhält, wird finanziert“, rief der CSU-Politiker aus.

Dagegen beklagten die Grünen eine ungleiche Verteilung der zusätzlichen Investitionsmittel. Die Schiene bekomme „fast gar nichts“, sagte der Verkehrspolitiker Stephan Kühn. Der Kombinierte Verkehr und die Gleisanschlussförderung litten an bürokratischen Hürden. Der Linken-Haushaltspolitiker Roland Claus kritisierte die von der Regierung geplanten zusätzlichen 11 Projekte in Öffentlich-Privater-Partnerschaft (ÖPP) als „wahre Bankrotterklärung staatlicher Infrastrukturpolitik“. ÖPP begünstige Banken und Konzerne und schade dem Mittelstand.

Bettina Hagedorn, SPD-Haushaltspolitikerin, legte in der Debatte den Schwerpunkt auf den Nordostseekanal. Für dessen Sanierung stelle der Bund 821 Millionen zur Verfügung. Dies sei bedeutsam, da der NOK eine höhere Kapazität als Suez-Kanal und Panamakanal zusammen habe, was vielfach vergessen werde.

Die Straßenverkehrsinitiative Pro Mobilität begrüßte den deutlichen Anstieg der Investitionen in die Bundesfernstraßen. „Jetzt sind die Länder und die Wirtschaft gefordert, bei Planung und Bau alle Kräfte zu mobilisieren“, mahnte Verbandspräsident Peter Fischer. Nötig sei außerdem die Etablierung einer Bundesfernstraßengesellschaft, um das Netz ungeachtet von Verwaltungsengpässen bundesweit einheitlich weiterentwickeln zu können.  (jök)

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