Berlin. Mehr Platz für Radler, höhere Strafen für Falschparker - und womöglich ein Tempolimit auf Autobahnen? Der Bundesrat stimmt am Freitag über zahlreiche Neuregelungen ab, die Pkw-, Lkw- und Radfahrer betreffen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat ein ganzes Paket mit Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgelegt, die zum Beispiel das Radeln in der Stadt sicherer und attraktiver machen sollen. Aus den Ausschüssen des Bundesrats gibt es dazu reichlich Änderungswünsche und Ergänzungen. Dazu gehört auch ein Vorschlag für ein generelles Tempolimit von 130 auf den Autobahnen.
Ob diese Empfehlung des Umweltausschusses der Länderkammer im Plenum eine Mehrheit findet, muss sich aber erst zeigen. Generell gilt: Stimmt der Bundesrat einer Verordnung mit bestimmten Änderungen zu, muss die Bundesregierung sie in dieser Form umsetzen - sie könnte sie aber auch zurückziehen. Das betrifft auch andere Änderungswünsche.
Ein Überblick über die wichtigsten von der Bundesregierung geplanten Regeln - an denen der Bundesrat noch einiges ändern könnte:
Strafen fürs Falschparken
Die Bußgelder fürs Parken in der „zweiten Reihe“, auf Geh- und Radwegen sollen steigen - von 15 Euro auf bis zu 100 Euro. Das soll auch fürs Halten auf Schutzstreifen für Radfahrer gelten - also auf Radwegen, die mit gestrichelter weißer Linie auf die Straße gemalt sind. Bisher dürfen Autos dort drei Minuten halten. Wenn jemand behindert oder gefährdet wird, etwas kaputtgeht oder jemand länger als eine Stunde auf Geh- oder Radweg parkt, kann es auch einen Punkt in Flensburg geben, also im Fahreignungsregister.
Rettungsgasse bilden – und frei lassen
Pkw- und Lkw-Fahrer müssen Platz machen für Einsatzkräfte, im Stau müssen sie Rettungsgassen bilden. Wer das nicht tut, macht sich strafbar, und soll künftig auch ein Fahrverbot kassieren können. Außerdem soll es genauso verfolgt und bestraft werden können, wenn jemand unerlaubt durch eine Rettungsgasse fährt. Drohen sollen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Neue Regeln für Busspuren
Die Fahrstreifen für Busse in Städten können schon jetzt für Taxis oder Radfahrer freigegeben werden. Das soll künftig auch für Pkw möglich sein, in denen mindestens drei Menschen unterwegs sind - Ziel ist, das Bilden von Fahrgemeinschaften attraktiver zu machen. Letztlich solle es vor Ort entschieden werden.
Strengere Regeln fürs Überholen
Bisher müssen Autofahrer „ausreichenden“ Abstand beim Überholen von Radlern halten. Künftig sollen mindestens 1,50 Meter im Ort und 2 Meter außerorts vorgeschrieben sein. Lkw über 3,5 Tonnen sollen beim Rechtsabbiegen im Ort nur noch Schritttempo fahren dürfen. Es drohen 70 Euro Bußgeld sowie ein Punkt im Fahreignungsregister. An gefährlichen Stellen soll ein Schild Autos und Lkw das Überholen einspuriger Fahrzeuge verbieten können. Vor Kreuzungen und Einmündungen mit Radwegen soll bis zu acht Meter Parkverbot gelten, um die Sicht zu verbessern.
Grüner Pfeil und andere Rechte für Radfahrer
Ein grüner Pfeil erlaubt das Rechtsabbiegen, wenn eine Ampel rot leuchtet - aber nur, wenn man erst anhält und niemanden gefährdet. Künftig soll es einen Grünpfeil geben, der nur für Radfahrer gilt. Neben Fahrradstraßen soll es auch ganze Zonen geben können. Dort ist höchstens Tempo 30 erlaubt, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
Darüber hinaus stimmt der Bundesrat über einige weitreichendere Änderungsvorschläge ab, die aus seinen Ausschüssen kommen:
Tempolimit
Der Umweltausschuss schlägt vor, dass eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen gelten soll. Die Debatte nimmt damit weiter Fahrt auf. Die SPD hat Tempo 130 als ein neues Vorhaben genannt, über das sie in der großen Koalition sprechen will. Die Union ist in weiten Teilen aber dagegen. Für Aufsehen sorgte, dass der ADAC sein striktes Nein aufgegeben hat. Im Bundestag war im Oktober ein Vorstoß der Grünen für Tempo 130 wie zu erwarten gescheitert. Dagegen stimmten auch die meisten SPD-Abgeordneten - wie bei Oppositionsanträgen aber üblich.
Anwohnerparken
Der Verkehrsausschuss des Bundesrats schlägt vor, den Gebührenrahmen für Bewohnerparkausweise in Städten auszudehnen - von bisher 10,20 Euro bis 30,70 Euro auf 10 bis 240 Euro im Jahr. Scheuer ist offen für mehr kommunalen Spielraum, hält das aber für überzogen.
Er warnte vorab, der Weg über die StVO berge rechtliche Risiken. Dies führe dazu, dass die gesamte Novelle nicht verkündet werden könnte.
Weitere Vorschläge: Abgestimmt wird etwa auch über Vorschläge, dass Verleihfirmen von E-Tretrollern künftig eine Erlaubnis benötigen sollen - samt Konzept zum Abstellen der Gefährte. Ein anderer Vorstoß zielt auf höhere Bußgelder für Parken ohne Parkschein. (dpa/sn)