Berlin. Auf Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland soll eine PKW-Maut eingeführt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch zwei entsprechende Gesetzentwürfe von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).
„Mit dem Gesetzentwurf haben wir die Vorgaben des Koalitionsvertrages erfüllt: Er ist europarechtskonform und es wird keine Mehrbelastung für Halter von in Deutschland zugelassenen KFZ geben", sagte Minister Dobrindt.
Zugeständnisse für Datenschützer
Dobrindt musste vor dem Beschluss im Gesetzentwurf allerdings noch einmal nachbessern. Wie das Nachrichtenportal „Der Tagesspiegel“ berichtete, reagierte der Bundesverkehrsminister damit auf die Kritik von Datenschützer und der Opposition. Demnach strich Dobrindt die langen Speicherfristen für Daten, die bei der Kennzeichenaufzeichnung anfallen. Laut Tagesspiegel war im ersten Entwurf noch eine Speicherfrist von über ein Jahr vorgesehen. Damit sollten deutsche Fahrer überführt werden, die am Ende des Jahres die Rückerstattung der Maut beantragen, obwohl sie mautpflichtige Straßen benutzt haben. Im neuen Entwurf soll nun stehen, dass Fahrer durch ein Fahrtenbuch selbst nachweisen sollen, dass sie weder auf den Bundesstraßen, noch auf Autobahnen unterwegs waren. Kontrolldaten sollen nun sofort oder bei Verstößen direkt nach dem Ende des Bußgeldverfahrens gelöscht werden.
Deutsche Fahrer sollen dauerhaft entlastet werden
Außerdem fehlt nach Auskünften der Deutschen Presseagentur nun der Satz „Künftige Änderungen der Infrastrukturabgabe erfolgen losgelöst von der Kraftfahrzeugsteuer.” Die SPD befürchtete hier, dass es sich um eine Hintertür für eine Maut für alle ohne Entlastungen der Deutschen handele und mit einem Nein gedroht. Außerdem setzte die SPD durch, dass zusätzlich zum Kabinettsbeschluss eine Protokollerklärung abgegeben werden musste, worin versichert wird, „dass die Infrastrukturabgabe nicht dazu führen wird, dass sich die Belastungen für deutsche Autofahrer erhöhen wird“.
Inländische Autobesitzer sollen als Ausgleich für die Maut durch eine geringere KFZ-Steuer voll entlastet werden. Aus den Mautzahlungen von Fahrern aus dem Ausland werden nach Abzug der Systemkosten Einnahmen von jährlich 500 Millionen Euro erwartet. Nach dem Kabinettsbeschluss folgt das parlamentarische Verfahren. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Nach Beschluss des Bundestages und der technischen Implementierung soll die Infrastrukturabgabe in 2016 finanzwirksam werden. (dpa/ks)