Berlin. Vor Schulen und Kindergärten sollen zur Vermeidung von Unfällen künftig leichter Tempo-30-Zonen eingerichtet werden können - und zwar auch auf großen Straßen. Das Bundesverkehrsministerium will die Hürden bei den rechtlichen Voraussetzungen dafür senken, wie am Mittwoch auf Anfrage in Berlin mitgeteilt wurde.
Bisher muss konkret nachgewiesen werden, dass es sich um eine gefährliche Stelle handelt. Für mehr Sicherheit von Kindern ist zudem vorgesehen, dass Erwachsene sie beim Radeln auf Gehwegen dort auch auf dem Rad begleiten dürfen. Elektroräder mit Höchsttempo 25 sollen Radwege nutzen können.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will einen Rechtsrahmen schaffen, damit die Länder ohne größere bürokratische Hürden auch an Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 anordnen können. Dies sei „im Interesse der Sicherheit der Kinder“, sagte der CSU-Politiker der
„Süddeutschen Zeitung“ (Mittwoch).
Erleichtert werden können Temposenkungen damit auch vor Krankenhäusern oder Seniorenheimen. Die Verkehrsminister der Länder machen sich schon seit längerem für mehr Tempo-30-Zonen stark.
Dobrindt hatte Änderungen der Straßenverkehrsordnung bereits in Aussicht gestellt. Generell gilt innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50.
Einfacher werden sollen außerdem Vorgaben für Rettungsgassen auf Autobahnen und großen Bundesstraßen, durch die Polizei und Rettungswagen schnell zu Unfallstellen kommen. Künftig soll gelten, dass bei Straßen mit mehr als zwei Streifen „zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen“ die Gasse frei zu halten ist - also bei drei Fahrspuren zwischen der ganz linken und den beiden rechten daneben. (dpa)