Berlin. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will das Verfahren für die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporte deutschlandweit vereinheitlichen. Nicht nur das Prozedere für eine Erlaubnis oder eine Ausnahmegenehmigung soll für alle Antragsteller künftig gleich sein, sondern auch die Gebührenhöhe. Dadurch könnte es für einzelne Unternehmen zwar teurer werden, für die meisten werde es allerdings vor allem transparenter und gerechter, betonte jetzt Wolfgang Draaf, Hauptgeschäftsführer der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK). „Denn bisher kassieren Behörden in einem Bundesland, die nur 20 Kilometer auseinander liegen, mitunter auf der einen Seite 50 Euro und auf der anderen Seite 400 Euro.“ Das führe aktuell zu Wettbewerbsverzerrungen. „Darum sind wir mit den Plänen einverstanden.“
Höchstgebühr für Transport soll auf bis zu 1300 Euro steigen
Anlass ist eine Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Bundesverkehrsminister Scheuer Mitte August 2019 vorgeschlagen hatte und noch in diesem Jahr umsetzen will, sofern Bundestag und Bundesrat zustimmen. Der Entwurf für die StVO-Reform sieht einen Sockelbetrag von 40 Euro für die Erlaubnis oder Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten vor. Die Höchstgebühr soll laut Draaf allerdings von aktuell von 767 auf bis zu 1300 Euro steigen. „Das bemisst sich nach sieben Faktoren“, erklärt der BSK-Hauptgeschäftsführer. Nur bei besonderen Dimensionen des Transports und einem enorm hohen Arbeitsaufwand für die Behörden müssten Unternehmen mit dem Spitzensatz rechnen. „Das Gros zahlt etwa genauso viel wie bisher“, sagt er. Helfen soll den Antragstellern künftig übrigens eine neue Software in Form eines Excel-Tools, mit dem sie die Kosten selbst berechnen können. (ag)