Berlin. Bundesverkehrsministerium, Bundeswirtschaftsministerium und die Deutsche Bahn (DB) haben diese Woche in Berlin eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der Neu- und Ausbaumaßnahmen auf der Schiene (Bedarfsplanprojekte aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030) zügiger und kostengünstiger geplant und gebaut werden können. Mit der „Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung“ werde zudem eine frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung sichergestellt und mehr Transparenz geschaffen, hieß es. Verkehrsminister Dobrindt setzt damit ein wichtiges Element seiner „Strategie Planungsbeschleunigung“ um, die er kürzlich vorgestellt hatte.
Das sind die wesentlichen Elemente der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung:
- Bund übernimmt Planungskosten:
Der Bund übernimmt künftig alle Kosten des Projekts, also auch die gesamten Planungskosten. Die bisherige Regelung – die DB erhält eine gedeckelte Pauschale in Höhe von 18 Prozent der Bausumme – wird aufgehoben. Die DB kann dadurch vertiefter und detaillierter planen. Dies führt zu realistischen Baukostenabschätzungen und hilft, spätere Baukostensteigerungen zu vermeiden. - DB beteiligt sich an Gesamtkosten:
Die DB wird sich künftig an allen Kosten des Vorhabens gemäß ihres eigenen betriebswirtschaftlichen Nutzens beteiligen, also auch an den gesamten Baukosten. Dies setzt einen starken Anreiz Baukostensteigerungen zu vermeiden. - DB sagt verbindliche Inbetriebnahme-Termine zu:
Die DB sagt dem Bund verbindliche Meilensteine und Inbetriebnahme-Termine für die Vorhaben zu. Die bei Nichteinhaltung vorgesehenen Strafzahlungen setzen einen zusätzlichen Anreiz zur Termintreue. - Frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung wird sichergestellt:
Durch die vom Bund bereitgestellten Mittel können die Bürger von Beginn an umfassend und transparent im Sinne einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung an den Verfahren beteiligt werden.
Mehr Transparenz für politische Bewertung:
Der Deutsche Bundestag wird frühzeitig über die Planungen unterrichtet, zum Beispiel über den bevorzugten Trassenverlauf, Zeitpläne oder die Auswirkungen auf Umwelt und Anwohner. Dabei wird auch über Forderungen der regional Betroffenen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung informiert. So können Kosten, Wirtschaftlichkeit und Auswirkungen der Projekte bewertet und erforderlichenfalls korrigiert werden. (ag)