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Bund hält Lkw-Abbiegeassistenten für unausgereift

03.04.2018 14:59 Uhr
Abbiegeunfall
Abbiegeassistenten sollen Pflicht in Lkw werden, fordern aktuell die Bundesländer Bremen und Berlin
© Foto: Peter Wuest/rtn/dpa/picture-alliance

Die Bundesregierung hält die Systeme zwar für sinnvolle Mittel zur Unfallverhütung, weist aber darauf hin, dass sie noch anfällig für Fehlwarnungen sind.

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Berlin. Die aktuell verfügbaren Abbiegeassistenzsysteme für schwere Lkw sind nach Ansicht der Bundesregierung noch nicht technisch ausgereift. Das geht aktuell aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Die existierenden Nachrüstsysteme verwendeten in der Regel Sensorik, die nicht hinreichend zwischen bewegten und statischen Objekten unterscheiden könne und daher anfällig für Fehlwarnungen sei, hieß es darin vergangene Woche.

Das Bundesverkehrsministerium setzt sich demzufolge auf europäischer Ebene dafür ein, Kriterien für die Prüfung von Abbiegeassistenzsystemen festzulegen. Die Vorschriften sollten technologieneutral gestaltet werden. Wichtig sei das Sicherstellen der Wirksamkeit der Systeme durch Ausrüstungsvorschriften. Grundsätzlich hält die Bundesregierung Abbiegeassistenzsysteme eigenen Angaben zufolge für sinnvoll. Das Bundesverkehrsministerium geht davon aus, dass ein den vorgeschlagenen Anforderungen entsprechendes Abbiegeassistenzsystem in der Lage ist, die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr deutlich zu senken.

Bundesländer machen Druck

Die Bundesländer Berlin und Bremen setzen sich aktuell für verpflichtende Abbiegeassistenten für Lkw ein, um so die Unfallgefahr für Radfahrer und Fußgänger zu verringern. In einem von Berlin formulierten und von Bremen unterstützten Bundesratsantrag fordern die Stadtstaaten die Bundesregierung auf, sich noch intensiver als bisher auf EU-Ebene für entsprechende Vorschriften einzusetzen.

Es geht dabei um Assistenzsysteme, die Radfahrer oder Fußgänger im direkten Umfeld eines Nutzfahrzeugs erkennen sollen und dem Lkw-Fahrer beim Rechtsabbiegen akustisch, optisch, taktil oder in sonstiger Weise warnen und bei Bedarf eine Notfallbremsung einleiten, wie es in dem Antrag heißt, der vermutlich am 27. April in die Länderkammer eingebracht werden soll. (dpa/ag)

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