Berlin. Das Bundesverkehrsministerium stellt ab 1. Januar 2019 zunächst rund 333 Millionen Euro für die Hardware-Nachrüstungen von leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen bereit, um besonders von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffene Städte zu unterstützen. Mit einer Hardware-Nachrüstung dieser Kleinlaster lassen sich bis zu 85 Prozent NOx einsparen“, versprach Ressort-Chef Andreas Scheuer (CSU) am Freitag. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Gelder ist die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen.
Förderberechtigt sollen sein:
- Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen der Klassen Nl und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8-7,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV,
- die ihren Unternehmenssitz in einer der 65 von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 40 Mikrogramm/Kubikmeter oder den angrenzenden Landkreisen haben
- sowie die gewerblichen Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in der Stadt hat (25 Prozent oder mehr der Aufträge pro Jahr beziehungsweise 25 Prozent oder mehr des Umsatzes).
Für die Förderung muss zudem eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für die Nachrüstsysteme nachgewiesen werden. Damit will das Bundesverkehrsministerium sicherstellen, dass die Einsparziele in Höhe von bis zu 85 Prozent auch im Realbetrieb erreicht werden. Die Anträge für eine ABE der Nachrüstsysteme können ab sofort beim KBA gestellt werden.
Davon hängt die Höhe des Zuschusses ab:
Die Kosten für eine Hardware-Nachrüstung betragen laut dem Bundesverkehrsministerium bei den leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen (2,8 bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse) zwischen 4000 und 8000 Euro pro Fahrzeug, bei den schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen (3,5 bis 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse) sind es 6000 bis 12.000 Euro pro Fahrzeug. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße.
Pro Fahrzeug ist dieser Zuschuss vom Staat bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen auf einen Höchstbetrag von 3800 Euro und bei den Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen auf einen Höchstbetrag von 5000 Euro begrenz – bei Antragstellung bis 31. Mai 2019. Wer erst ab dem 1. Juni 2019 einen Antrag stellt, für den gelten reduzierte Höchstbeträge von 3000 Euro beziehungsweise 4000 Euro.
Mehr zur Förderung unter: www.bmvi.de/foerderrichtlinie-handwerker-lieferfahrzeuge