Brüssel. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Dänemark eingeleitet, weil die Kabotage-Vorschriften des Landes gebietsfremde Transportunternehmen benachteiligen. Dänemark habe es versäumt, seine nationalen Vorschriften an die Richtlinie 1072/2009 über den Zugang zum Transportmarkt anderer Mitgliedsstaaten anzupassen, teilte die Kommission in Brüssel mit. Danach dürfen gebietsfremde Unternehmen Transporte mit mehreren Be- und Entladestellen durchführen. Nach dem dänischen Recht sind nur mehrere Be- oder Entladestellen zulässig aber nicht beides. Diese Beschränkung hält die Kommission nicht für gerechtfertigt.
Unverhältnismäßig ist nach Ansicht der Kommission, dass die dänischen Behörden bei Verstößen gegen die Kabotagevorschriften Bußgelder bis zu 35.000 Dänischen Kronen (4700 Euro) verhängen können. Dänemark hat zwei Monate Zeit, um die von der Kommission kritisierten Punkte zu beseitigen oder zu rechtfertigen. Sollte bis dahin keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. (tw)
Monika Oberkalmsteiner