Frankfurt am Main. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hat entschieden, die seit neun Jahren anhängigen Mautklagen von zwei Mitgliedsunternehmen gegen den Bund zurückzunehmen. Wie er am Dienstag mitteilte, ist diese Entscheidung nach eingehender Prüfung des aktuellen Wegekostengutachtens getroffen worden. Angesichts der Weiterentwicklung des EU-Wegekostenrechts und der Mautänderungen in Deutschland seit 2009 habe sich die Auseinandersetzung mit dem Bundesverkehrsministerium inzwischen überholt, teilte der BGL mit.
Der BGL hatte 2009 anlässlich einer drastischen Erhöhung der Lkw-Maut Musterklagen von Mitgliedsunternehmen gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Grund war die Überzeugung des BGL und seiner Kläger, dass die der Mauterhöhung zugrundeliegende Wegekostenrechnung nicht den zwingenden Vorgaben der damaligen EU-Mautrichtlinie entsprach. Nachdem das zuständige Verwaltungsgericht Köln 2014 in erster Instanz die Klage abgewiesen hatte, legten der BGL und die Kläger Berufung ein. Diese ist nach wie vor beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anhängig.
BGL und BMVI betonen gute Zusammenarbeit
Laut dem BGL beinhaltet die seitdem mehrfach geänderte EU-Mautrichtlinie neben den Wegekosten nun verstärkt sogenannte externe Kosten und gibt inzwischen Höchstsätze für die Erhebung von Luftverschmutzungskosten und Lärmkosten vor. Diese Vorgaben sind in das aktualisierte Wegekostengutachten eingeflossen und bestimmen in verstärktem Umfang die Mauthöhe auch in Deutschland. Im Unterschied zur Maut aus dem Jahr 2009 gilt die Maut seit dem vergangenen Jahr für alle Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und ab Jahresmitte 2018 auf allen Bundesstraßen.
Die Beendigung des Rechtsstreits macht nach Verbandsangaben auch den Weg frei, die mit dem Urteil in erster Instanz erstrittenen Rückzahlungen aufgrund nicht rechtmäßig bei der Mauterhebung erfolgter Rundungsdifferenzen durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auszukehren. Das BGL-Präsidium hat die Entscheidung zur Rücknahme der Mautklage Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) umgehend mitgeteilt. Beide Seiten sehen demnach in der Streitbeilegung „ein wichtiges Signal für eine vertrauensvolle und fruchtbare Zusammenarbeit“ im Interesse des deutschen Transportgewerbes auch in der neuen Legislaturperiode. (ag)