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BGL wundert sich über Bundesrat-Stellungnahme zum EU Mobility Package

18.07.2017 16:14 Uhr
BGL wundert sich über Bundesrat-Stellungnahme zum EU Mobility Package
BGL-Hauptgeschäftsführer Dirk Engelhardt hatte sich ebenfalls für eine strengere Regulierung der Kabotage auf EU-Ebene ausgesprochen, als die Kommission sie vorgeschlagen hat
© Foto: BGL

Der Verband sorgt sich, dass die Länderkammer den Trend zu osteuropäischen Kleintransportern im westeuropäischen Güterverkehrsmarkt unterschätzt.

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Frankfurt am Main. Ist sich der Bundesrat eigentlich der Gefahr bewusst, dass er mit seiner Stellungnahme zum geplanten EU-Mobilitätspaket der Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen einen Bärendienst erwiesen hat? Diese Frage stellt der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) angesichts der Tatsache, dass die Länderkammer den Vorschlag der EU-Kommission zurückgewiesen hat, den unfallträchtigen Transport in Kleintransportern unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht stärker zu regulieren.

Kritik an Einladung zum Sozialdumping

Die Kleintransporter unterliegen nicht den strengen gesetzlichen Regelungen, die für größere Lkw gelten. Ein Unternehmer, der mit den leichten Nutzfahrzeugen unterwegs ist,  benötigt zum Beispiel keine Lizenz, mit der er seine persönliche Eignung, seine finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die erforderliche Sach- und Fachkunde nachweisen muss. In den vergangenen Jahren sind immer mehr dieser Fahrzeuge aus den östlichen EU-Staaten mit Ein-Mann-Schlafkabine über dem Fahrerhaus in Westeuropa unterwegs. Die Fahrer würden für viele Wochen oder gar Monate fern ihrer Heimat stationiert bleiben, kritisierte der BGL.

Die Entscheidung des Bundesrates, ist nach seiner Ansicht gleichbedeutend mit einer Einladung zum Sozialdumping und zum übermüdeten Fahren. Begründet hat der Bundesrat seine ablehnende Position zu diesem Punkt des EU-Mobilitätspakets mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand, der aus Sicht des BGL zwar zu berücksichtigen ist, aber durchaus angemessenen erscheint.

Lob für Bitte um enge Kabotagegrenzen

Nachhaltig begrüßt der BGL dagegen die Positionierung des Bundesrates beim Thema Kabotage. Hier ist die Länderkammer dem BGL gefolgt und hat die von der EU-Kommission vorgeschlagene weitgehende Freigabe der Kabotage – unbegrenzt viele Fahrten binnen fünf Tagen pro Woche – abgelehnt. Wie bereits der BGL bittet auch der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass an den bisherigen Regelungen festgehalten werde oder die Anzahl der Tage für Kabotage-Transporte zu reduzieren und zugleich eine Höchstgrenze pro Monat für Kabotage-Transporte in der gesamten EU einzuführen. (ag)

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