Der Fahrer einer Spedition war in Tschechien mit seinem LKW in eine Kontrolle geraten. Da er gegen die Lenk- und Ruhezeit überschritten hatte, wurde eine Kaution in Höhe von 2000 Euro fällig. Die Spedition zahlte, damit der Fahrer den LKW wieder nach Deutschland bringen konnte.
Das führte zum Streit zwischen dem Fahrer und seinem Chef. Dieser behauptete, mit dem Fahrer sei per Telefon besprochen gewesen, dass die Kaution nur vorgestreckt werde. Insofern habe das Unternehmen einen Vorschuss auf das nächste Gehalt des Fahrers geleistet. Der LKW-Fahrer war hingegen der Meinung, die Spedition habe die Kaution in ihrem eigenen Interesse bezahlt.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sprang dem Fahrer bei: Die Spedition hätte die Vereinbarung mit dem Fahrer beweisen müssen. Dies sei ihr jedoch nicht gelungen. Außerdem hätte das Unternehmen die Kaution nicht einfach an Dritte leisten dürfen, auch wenn sie als Lohnzahlung gedacht war, so die Richter. Das hätte der Fahrer vorher genehmigen müssen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Urteil vom 11.03.2011
Aktenzeichen: 13 Sa 2708/10