München. Der Bundesverband Güterverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat den Start für den Regelbetrieb seines Systems „Trusted Carrier“ verschoben. Dieser war ursprünglich für den 1. Oktober geplant, erklärte Guido Belger vom BGL am Mittwoch auf einer Veranstaltung der Kravag-Versicherung in München. Trusted Carrier soll für mehr Sicherheit in der Transportkette sorgen.
Zwar laufe der Probebetrieb überaus erfolgreich, der Verband wolle das System aber unter Umständen gleich international auf den Markt bringen. Der internationale Dachverband International Road Union (IRU) habe starkes Interesse angemeldet, sagte der BGL-Jurist. Deshalb wartet der BGL nun die Herbstsitzung der IRU im November ab, bevor der Trusted Carrier in den Regelbetrieb geht. „Transporte enden nicht an Landesgrenzen“, sagte Belger. Daher sei die Internationalisierung von Anfang an angedacht gewesen. Jedoch wollte man den Schritt ursprünglich erst später wagen. Die Internationalisierung sei auch ein großer Wunsch der Verladerschaft gewesen.
Der BGL hat Trusted Carrier zusammen mit Partnern aus der verladenden Wirtschaft, der Kravag-Versicherung sowie Transfrigoroute entwickelt, um den immer häufiger auftretenden Ladungsdiebstählen mittels gefälschter Identitäten entgegenzuwirken: Qualitätssicherungs- und Sanktionsmaßnahmen sollen verhindern, dass sich anonyme Subunternehmer mit gefälschten Identitäten Lkw-Ladungen erschleichen können. Auftraggeber (Verlader oder frachtvermittelnden Speditionen) erhalten eine Garantiesumme in Höhe von jeweils 5000 vom BGL für den Fall, dass ein „Trusted Carrier“ mit dem Transport beauftragt, aber absprachewidrig kein in der System-Datenbank registriertes Kraftfahrzeug gestellt wurde. Darüber hinaus verpflichten sich die Systemteilnehmer, System- und Qualitätsstandards einzuhalten.
Das System „Trusted Carrier“ ist am 1. Juli 2016 in den Probebetrieb national gestartet und wird zur Integration grenzüberschreitender Aktivitäten im Probebetrieb kostenlos fortgesetzt. Alle interessierten Transportunternehmen – auch Nichtmitglieder – können ihre Fahrzeuge registrieren lassen. Für Verbandsmitglieder, die über die BGL-Landesverbände einen separaten Registrierungsprozess durchlaufen, gilt ein vereinfachtes Verfahren. (ks)