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BGL kritisiert den TV-Beitrag "Wahnsinn Lkw"

09.05.2019 14:30 Uhr
Lkw auf der Autobahn
„Wahnsinn Lkw – Wie der globale Schwerverkehr uns alle kaputtmacht“ lautet der Titel des TV-Beitrags, der auf Arte gesendet wurde (Symbolfoto)
© Foto: Patrick Seeger/dpa/picture-alliance

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) wundert sich über die unterschiedliche Qualität der Aussagen in einem diesen Woche auf "Arte" gesendeten TV-Beitrag.

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Frankfurt. Am Dienstag, 7. Mai, hat der Kultursender „Arte“ einen neunzigminütigen Beitrag mit dem Titel „Wahnsinn Lkw – Wie der globale Schwerverkehr uns alle kaputtmacht“ gesendet. In Fachkreisen sorgte der TV-Beitrag für Irritationen, da die getroffenen Feststellungen von stark schwankender Qualität sind. So wurde die Dokumentation von Jens Niehuss und Marcel Martschoke, die im Auftrag des „MDR“ entstanden ist, aufgrund der bisweilen einseitig und unvollständig recherchierten Fakten auch in der Redaktion der VerkehrsRundschau diskutiert.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat sich am Donnerstag, 9. Mai, dazu geäußert. Er ist nur mit einem Teil der Dokumentation inhaltlich einverstanden. Zustimmen könne man beispielsweise Aussagen wie dem Hinweis auf die wahren Profiteure des auch vom BGL seit Jahren immer wieder angeprangerten Sozialdumpings durch osteuropäische Transportunternehmen und Spediteure. Auch der Feststellung, dass die Zunahme des Straßengüterverkehrs wesentlich durch das Verbraucherverhalten, etwa durch den massiven Anstieg der Onlinebestellungen bedingt ist, sei „rundum zuzustimmen“. Ebenso stimmt der BGL den Aussagen zu, dass Lkw-Kontrollen richtig und wichtig sind und das Kontrollpersonal aufgestockt werden soll.

Zahlreiche handwerkliche Fehler

Der Verband kritisiert aber auch eine „Reihe von Stellen mit handwerklichen Fehlern“. So sei der Umgang mit statistischen Zahlen „zuweilen nicht unbedingt meisterlich“. So wurde im Beitrag berichtet, dass der Leerfahrten-Anteil deutscher Lkw 2017 nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) 37 Prozent betrage. Entscheidend sei jedoch nicht der Leerfahrten-Anteil, sondern der Leerkilometer-Anteil. Und der beträgt lediglich 22 Prozent, wie sich aus Zahlen derselben Quelle errechnen lasse. Dieser Leerkilometer-Anteil könne auch nicht signifikant gesenkt werden, so wird die Strecke vom Speditionshof bis zur ersten Beladestelle immer eine Leerfahrt bleiben, genauso wie die Rückfahrt von der letzten Entladestelle. Zudem gebe es viele Verkehre, bei denen die Rückfahrt automatisch leer erfolgt. „Was sollen zum Beispiel ein Langholz-Lkw, der Baumstämme zum Sägewerk gebracht hat, oder ein Mülllaster von der Deponie mit zurücknehmen?“ fragte der BGL.

Ebenso kritisierte der BGL die „alte Schweizer Mär“, dass der Rückgang der Lkw-Transitfahrten durch die Schweiz ihren Hauptgrund in der Einführung der LSVA-Maut im Jahre 2001 gehabt habe. „Straßenverkehrsexperten wissen, dass die Schweiz zeitgleich die höchstzulässigen Lkw-Gewichte von 28 Tonnen über 34 Tonnen auf 40 Tonnen erhöht hatte, wodurch sich die Lkw-Nutzlast verdoppelte. Seither werden also viel weniger Lkw-Fahrten für den Transport der gleichen Gütermenge benötigt“, führt der BGL aus.

Fahrerlöhne im Steilflug begriffen

Im Filmbeitrag werde dem Straßengüterverkehr vorgeworfen, dass er zu billig sei, was sich laut BGL vielleicht schon bald ändern wird. „Aufgrund des europaweit grassierenden Lkw-Fahrermangels sind die Fahrerlöhne seit geraumer Zeit im Steigflug begriffen. Bei den in der Branche notorisch geringen Gewinnmargen kann das nicht ohne Auswirkung auf die Frachtpreise bleiben, wenn man als Transportunternehmer nicht zeitnah den Gang zum Insolvenzgericht antreten will. Da die Bahn aber schienenbedingt nicht mit der Flexibilität des Lkw mithalten kann und aufgrund des fortschreitenden Güterstruktureffektes mit immer kleinteiligeren Sendungsgrößen, wird sie davon kaum profitieren. Die Flexibilität erfordernden Transporte werden weiterhin mit dem Lkw durchgeführt, sie werden einfach nur teurer für den (End)Kunden.“

Insgesamt kommt der BGL zum Fazit: „Der Filmbeitrag hat trotz seines reißerischen Titels und vieler handwerklicher und logischer Fehler gute Ansätze, die es wert sind weiterverfolgt zu werden.“ Dafür stehe der BGL mit seinem Know-how gerne zur Verfügung. (tb)

Der Beitrag kann online in der Mediathek von „Arte“ abgerufen werden: https://www.arte.tv/de/videos/081593-000-A/wahnsinn-lkw/

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