Darmstadt. Nach einer Geisterfahrt im Alkoholrausch auf Autobahnen in Südhessen mit zwei Verletzten ist ein Lkw-Fahrer am Freitag zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Darmstadt sah in seinem Verhalten eine Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige gefährliche Körperverletzung. Der 48-Jährige war zunächst wegen versuchten Totschlags angeklagt.
Mit dem Urteil folgte die Kammer den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 3. November auf der A 67 und A 5 zwischen Büttelborn und Zwingenberg mit seinem 40-Tonner als Geisterfahrer auf der Überholspur unterwegs war. Bei einer Kollision wurden eine Autofahrerin und ihr Beifahrer verletzt. (dpa)