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Betz-Verfahren soll beendet werden – Verständigung der Beteiligten

20.02.2008 17:32 Uhr

Der Betrugsprozess vor dem Stuttgarter Landgericht gegen den Reutlinger Speditionsunternehmer Thomas Betz (49) soll vorzeitig beendet werden. Wie das Unternehmen am Mittwoch mitteilte, hätten die Staatsanwaltschaft und der Beschuldigte eine Einigung erzielt.

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Stuttgart. Für Thomas Betz sei eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren sowie eine Geldstrafe vorgesehen. Dies bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Sie sprach von einer Verständigung. Der Haftbefehl solle nach dem Urteil aufgehoben werden. Betz hat bisher zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Betz wird Bestechung und Sozialversicherungsbetrug mit einem Schaden von 50 Millionen Euro vorgeworfen. Die Vorwürfe betrafen Geschäftstätigkeiten der Internationalen Spedition Willi Betz in den Jahren 1999 bis 2002, die seit Ende 2001 ermittelt und seit September 2006 vor Stuttgarter Landgericht verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass bis zum Schluss der Beweisaufnahme noch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssten. Dazu gehöre auch die Begleichung offener Forderungen an Sozialversicherungsbehörden, das Finanzamt Reutlingen und an den Zoll. In der Erklärung von Betz heißt es, das Unternehmen werde eine Nachzahlung für Sozialversicherung und Steuern sowie Geldbußen in Höhe von rund 35 Millionen Euro leisten. Das Verfahren um das Transportunternehmen Willi Betz könnte bereits Mitte März 2008 beendet sein, nachdem das Landgericht Stuttgart eine Verständigung zwischen den Beteiligten erreicht hat, heißt es in der Erklärung weiter. „Wir sind erleichtert, dass die Beteiligten endlich ein Ende des Verfahrens absehen können. Die Alternative wäre ein mehrjähriger Gang durch die Instanzen gewesen“, sagte ein Sprecher von Betz. „In Abwägung unterschiedliche Rechtspositionen langwierig und strittig zu diskutieren oder aber stattdessen mit Rücksicht auf Familie und Unternehmen ein schnelles Ergebnis zu erzielen, hat sich Thomas Betz für Letzteres entschieden“, heißt es weiter. Man bedauere allerdings, dass es nicht zu den angestrebten Freisprüchen gekommen sei.

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