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Bekannter Versender: Maschinenbauer kritisieren Luftfahrt-Bundesamt

05.10.2015 15:07 Uhr
Bekannter Versender: Maschinenbauer kritisieren Luftfahrt-Bundesamt
Das Röntgen der Luftfracht, um Luftfracht in den „Sicheren Status” zu versetzen, geht im Maschinenbau aufgrund der zu versendenden Produktgrößen häufig nicht
© Foto: Garbe

Dem VDMA zufolge fehlt vielen Unternehmen beim Versand von Luftfracht die Rechtssicherheit. Einige überlegen sogar, ob sie ihre Zulassung "Bekannter Versender" zurückgeben.

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Frankfurt/Main/Braunschweig. Laut dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) fehlt bei dem Thema „Bekannter Versender“(bV) in Deutschland aktuell die Rechtssicherheit: Viele Unternehmen seien verunsichert und würden sogar überlegen, ob sie nicht besser ihre bV-Zulassung zurückgeben, weil der Aufwand immer größer werde, sagt Ingo Elste, der beim VDMA für die Themen Transport, Transportrecht und Incoterms sowie das Thema Luftsicherheit zuständig ist.

Hintergrund seiner Kritik sei das aktuelle Vorgehen des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA): Es zweifle die Rechtmäßigkeit bestimmte Prozesse an, die es selbst so mit den Verbänden vereinbart hatte und erhöhe gleichzeitig die Anforderungen für die Schulung von Vertriebsmitarbeitern, führt Elste gegenüber der Verkehrsrundschau aus. Die Experten in den Mitgliedsunternehmen der betroffenen Verbände vermissen hier laut dem VDMA-Mann auch den zusätzlichen Nutzen für die Luftfrachtsicherheit für diese sich seit Anfang 2014 abzeichnende Abkehr von der bisherigen Praxis.

Betroffen sind Hersteller mit Standorten ohne eigene Luftfrachtabwicklung

Betroffen sind unter anderem Hersteller mit Standorten ohne eigene Luftfrachtabwicklung, die ihre Ware einem Lagerhalter/Verpacker (mit dem Status „Reglementierter Beauftragter“) übergeben. Dieses mit dem LBA bereits ab März 2010 vereinbarte und intern als „dokumentarischer Versender“ bezeichnete Verfahren diente als Grundlage vieler Zulassungen durch das LBA. Im VDMA sind laut einer Umfrage rund zehn Prozent der als bV zugelassenen Unternehmen betroffen. Aufgabe der jeweiligen Logistiker war es laut Elste bisher, diese neutral eingelagerte Ware nach Anweisung durch den jeweiligen Hersteller (mit Status bV) zu versenden – entweder auf dem Land-, See- oder Luftweg. Der VDMA-Referent betont: „Das sind absolut sichere Prozesse, die in der Praxis wunderbar funktioniert haben.“

Aus organisatorischen, haftungs- und auch zollrechtlichen Gründen muss die Auswahl der zu versendenden Ware vielfach vom Hersteller selbst getroffen werden. Jetzt sei das aus Sicht des LBA in der sicheren Lieferkette nur noch möglich, führt Elste aus, wenn der Reglementierte Beauftragte die Auswahl aus mehreren gleichartigen Teilen treffen könne oder die Ware bereits als Luftfracht dem Spediteur, Lagerhalter oder Verpacker übergeben werde. Das ist aber laut Elste nicht immer möglich. Auch Sendungen, die eindeutig für andere Verkehrsträger vorgesehen waren und sich schon in der Obhut der Dienstleister befinden, können nur noch nach aufwendigen Kontrollen, die viel Geld und vor allem viel Zeit kosten, per Luftfracht versendet werden. Und gerade diese Sendungen sind meist besonders eilig.

Elste zufolge haben viele VDMA-Mitgliedsfirmen trotz der damit verbundenen Kosten für die vorgeschriebene Schulung der Mitarbeiter und gegebenenfalls auch für Umbaumaßnahmen die behördliche Zulassung zum bV erworben. „Wegen des hohen Metallanteils sind die üblichen Kontrollen mittels Röntgen häufig nicht möglich und beim Versand der Produkte oder gar der Ersatzteile kann sich niemand zeitliche Verzögerungen leisten“, so der VDMA-Mann weiter. Um die neuen Anforderungen zu erfüllen, seien teilweise gravierende Einschnitte in Dienstleistungsvereinbarungen notwendig und schwierige Rechtsbereiche wie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz werden tangiert.

Gravierende Auswirkungen für alle Beteiligte der sicheren Lieferkette

„Die neuen Anforderungen seitens LBA führen auch zu gravierenden Auswirkungen für alle Beteiligte der sicheren Lieferkette“, sagt Elste. So müssen Dienstleisterverträge geändert werden, was aus rechtlichen Gründen nicht immer unproblematisch sei. Dienstleister, die bisher als Reglememtierte Beauftragte zugelassen und so fest in die sichere Lieferkette eingebunden waren, müssen laut dem VDMA-Referenten ihre Zulassung zurückgeben. Sie agieren jetzt nur noch als normale Dienstleister. Lediglich die Mitarbeiter seien noch den Regularien der EU-Verordnung unterworfen und müssten überprüft und geschult werden, so Elste. Sicherheitsbeauftragte für die Leitung vor Ort seien nicht mehr notwendig.

Einige Unternehmen haben das laut dem VDMA-Referenten widerwillig akzeptiert, andere sich verweigert und Bescheide mit sofortigem Vollzug erhalten und die Zulassung verloren. „Eine Maßnahme, die selbst der LBA-Präsident bei einem Termin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als überzogen bezeichnet hat," führt Elste weiter aus.

"Die Gespräche mit dem LBA wurden abgebrochen"

Die Gespräche der Verbände unter Führung des Bundesverbandes der Deutsche Industrie (BDI ) mit dem LBA wurden jetzt abgebrochen, da derzeit mit keinem Konsens zu rechnen sei, sagt Elste: Aus Sicht der Verlader basiert die Rechtsauffassung des LBA auf einer überzogenen Neuinterpretation bestimmter Teile der Verordnung und einer Anfrage bei der Kommission. „Obwohl wir mehrfach unsere Unterstützung angeboten hatten, erfolgte die Anfrage in Brüssel ohne vorherige Abstimmung mit den betroffenen Verbänden. Wir kennen die Inhalte dieser Anfrage leider nicht, nur die negative Antwort der Kommission in Auszügen.“ Das sei ein rein deutsches Problem, heißt es, obwohl Deutschland den mit Abstand größten Anteil an Luftfrachten innerhalb der EU (rund 30 Prozent) hat. Andere europäische Länder hätten hier keine Probleme, da vergleichbare Lösungen wie in Deutschland gefunden worden sei, die dort aber niemand in Frage stelle.

Wie es in dieser verfahrenen Situation weitergeht, ist offen. Elste zufolge haben die Verbände alle Möglichkeiten ausgeschöpft, seien aber weiter offen für Gespräche mit den LBA. Im Zusammenspiel mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sieht der VDMA-Referent noch auf europäischer Ebene Hoffnung, um über Änderungen in der Verordnung für die Mitgliedsunternehmen eine zielführende Lösung zu erzielen. Das ist ein mühsamer Weg und wird nicht kurzfristig Erfolge bringen.

Hintergrund: Status "Bekannter Versender"

Hintergrund: Alle Unternehmen müssen spätestens seit dem 29. April 2013 den Status „Bekannter Versender“ über eine behördliche Zulassung durch das LBA haben, wenn sie Luftfracht sicher abwickeln lassen möchten, das heißt ohne vorherige Kontrolle mittels Röntgen oder andere Maßnahmen durch speziell dafür zugelassene Kontrollkräfte bei den Reglementierten Beauftragten vor der Verladung ins Flugzeug. Der Nachweis erfolgt über den Eintrag in der europäischen Datenbank. Kontrollen sind je nach Frachtaufkommen sehr kostspielig für den Versender, bedeuten auf jeden Fall kleinere oder auch größere Verzögerungen.

VDMA

Der Verband VDMA vertritt Unternehmen aus dem Maschinen- Anlagenbau mit über einer Million Beschäftigten und einem Gesamtumsatz von 212 Milliarden Euro. Der Exportanteile liegt bei 77 Prozent. (eh)

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