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Drohnen sorgen für Probleme am Hamburger Flughafen

28.09.2015 10:00 Uhr
Drohnen sorgen für Probleme am Hamburger Flughafen
Drohnenflüge in unmittelbarer Nähe zu Flughäfen sind verboten und gefährlich
© Foto: Picture Alliance/dpa/Bernd von Jutrczenka

Drohnen sind erschwinglich geworden. Jedoch weiß längst nicht jeder Nutzer, wo er die Fluggeräte steigen lassen darf. Dadurch kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen.

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Hamburg. Es ist ein gefährlicher Trend: Immer öfter werden Drohnen im Umfeld des Hamburger Flughafens gesichtet. Zuletzt in der vergangenen Woche. Ein Pilot, der gerade ein Passagierflugzeug aus Helsinki landete, bemerkte das Flugobjekt in nur 30 Metern Entfernung. Zu einem Zusammenstoß kam es glücklicherweise nicht. Doch Behörden warnen: Drohnen werden zunehmend zur Gefahr.

„Seit ungefähr zwei Jahren mehren sich solche Vorfälle”, sagt Stefanie Harder, Sprecherin des Hamburger Flughafens. Es sei sehr gefährlich, die ferngesteuerten Geräte in der Nähe der Landebahn fliegen zu lassen. „Die Drohnen könnten außer Kontrolle geraten, in die Turbinen fliegen und die Flugzeuge beschädigen.”

Verboten ist es sowieso. Im Umkreis von 1500 Metern um einen Flughafen sind Drohnen tabu. Das gilt für alle 16 internationalen Flughäfen in Deutschland. „Damit soll sichergestellt werden, dass die Drohnen dem Flugverkehr nicht in die Quere kommen”, erklärt Kristina Kelek, Sprecherin der Deutschen Flugsicherung in Langen. „Aber viele Drohnennutzer kennen sich mit den Regeln nicht aus.” Auch zu Schiffen müssen Drohnen-Piloten einen Sicherheitsabstand von ungefähr 200 Metern einhalten.

Bedenklicher Trend: Drohnenflüge über Unglücksorten

„Die Zahl von Drohnenflügen über Unglücksorten nimmt zu”, berichtet Harry Denz von der Hamburger Verkehrsbehörde. Gerade bei Bränden und Unfällen behindern die Fluggeräte die Hilfskräfte vor Ort bei den Rettungsmaßnahmen - etwa bei Start- und Landemanövern von Rettungshelikoptern. Doch weshalb steuern Piloten ihre Drohnen so nah an Flugzeuge oder Unglücksorte heran? „Die Hobby-Flieger wollen einfach nur besonders gute Fotos machen”, vermutet Harder. Dem stimmt auch Denz zu: „Gerade bei Unglücken versuchen die Piloten, spektakuläre Aufnahmen zu machen, um sie im Internet zu verbreiten.” Denn an den meisten Geräten seien Kameras installiert. Die Drohnen selbst sind mittlerweile für wenige hundert Euro zu kaufen, können aber auch sehr viel mehr kosten.

Pauschale Freigabe für die nicht kommerzielle Nutzung

Seit dem ersten Juni diesen Jahres gibt es von der Deutschen Flugsicherung eine pauschale Freigabe für die nicht kommerzielle Nutzung: Drohnen mit einem Gewicht bis zu fünf Kilogramm dürften demnach 30 Meter hoch fliegen. Bei 25 Kilogramm Gewicht seien bis zu 50 Meter erlaubt. Beides gelte aber nur, wenn der Drohnen-Pilot eine gute Sicht auf sein Fluggerät hätte.

Davon ausgenommen sind Flugbeschränkungsgebiete. „Das sind Bereiche rund um Botschaften oder Atomkraftwerke zum Beispiel”, erklärt Kerstin Weber vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Hier brauchen Nutzer eine Genehmigung. Wer seine Drohne gewerblich nutzt, benötigt grundsätzlich immer eine Genehmigung. Verstöße gegen die Auflagen werden mit einem Bußgeld geahndet; das können im Einzelfall bis zu 50.000 Euro sein. Dazu sei es bisher aber nicht gekommen. Die Geldstrafen bewegten sich im zwei- bis dreistelligen Bereich.

Die Trennung zwischen gewerblicher und privater Drohnennutzung soll in Zukunft aufgehoben werden. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit arbeitet an einer neuen Verordnung. Dann würden für beide die gleichen Regeln gelten. Denn laut Harry Denz ist es derzeit sehr schwierig, die vielen Drohnenflüge zu kontrollieren. (dpa)

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