München. „Nicht jede Ordnung führt zu aufgeräumten Zuständen.“ So kommentierte der Landesverband Bayerischer Spediteure (LBS) am Freitag die seit Ende April gültigen Neuregelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Insbesondere beim Umgang mit innerstädtischen Park- und Haltezonen seien die jetzt getroffenen, bußgeld- und punktebewehrten Vorschriften alles andere als ausgegoren.
„Es ist ja erfreulich, wenn die neue, erstrebenswerte Vielfalt der City-Logistik ihren Ausdruck in einem eigenen, neuen Verkehrszeichen für Lastenräder findet. Damit lösen sich aber nicht die Konflikte, denen Lkw und Transporter bei der Anlieferung und Abholung von Waren ausgesetzt sind“, kommentierte LBS-Geschäftsführerin Sabine Lehmann die jüngste StVO-Reform. Der Handlungsbedarf besteht aus ihrer Sicht seitens der Kommunalpolitik.
Hohe Strafen für Parken in zweiter Reihe oder auf Radwegen
Denn sobald solche Lieferfahrzeuge auf ausgewiesenen Fahrradspuren halten, riskieren sie nun hohe Strafen bis hin zum Fahrverbot. Auch Parken in zweiter Reihe kann jetzt teuer werden. „Gerade in Innenstädten wie München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg oder Würzburg besteht schon lange ein Zielkonflikt zwischen der Parkraumbewirtschaftung und den nötigen Haltebuchten für den Lieferverkehr“, so Lehmann.
Die Corona-Krise mache das in zweierlei Hinsicht besonders sichtbar: Zum einen, weil viele Anwohner ihre privaten Fahrzeuge tagsüber zuhause parken und noch weniger Halteflächen für den Lieferverkehr verfügbar sind. Zum anderen, weil der Onlinehandel und die damit verbundene höhere Warenverkehr zu mehr Liefervolumen und dichteren Lieferfrequenzen geführt haben, ohne dass dafür entsprechend mehr Verkehrsraum bereitgestellt wurde.
„Dass Fahrzeuge in zweiter Reihe mit eingeschaltetem Warnblinker anhalten müssen, hat nichts mit der Bequemlichkeit der Fahrer zu tun“, sagt Lehmann. „Es fehlt einfach vorne und hinten an angemessenen Stellflächen für die Zeit des Be- und Entladens.“ Der LBS fordert vor daher eine dringende Aktualisierung innerstädtischer Parkraumkonzepte und eine Aussetzung der StVO-Sanktionen gegen den Lieferverkehr, solange legaler Halteraum fehlt. (ag)