Frankfurt/Main. Vor dem Landesarbeitsgericht Hessen ist der erneute Vergleichsversuch gescheitert, mit dem der Lokführerstreik beendet werden sollte. Die Gewerkschaft GDL lehnte den Vorschlag des Gerichts ab und verlangte am Freitag eine Entscheidung der zweiten Instanz.
Gemäß der Empfehlung des Gerichts hätten sich die Parteien bis zum 15. Dezember auf den Einigungsweg begeben und auch die Konkurrenzgewerkschaft EVG einbeziehen müssen.
Bereits am Donnerstag war die Vorinstanz am Arbeitsgericht Frankfurt/Main mit einem Vergleichsvorschlag gescheitert und hatte zuletzt mit einem Urteil den Arbeitskampf der GDL als rechtmäßig und verhältnismäßig anerkannt. (dpa)