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Bahn will Milliarden-Schadenersatz von Airlines

01.12.2014 09:48 Uhr
Bahn will Milliarden-Schadenersatz von Airlines
Die Bahn verlangt unter anderem von der Lufthansa Schadenersatz für verbotene Preisabsprachen
© Foto: Picture Alliance/dpa/Daniel Reinhardt

Es ist eines der größten Kartellverfahren in der Geschichte der Deutschen Bahn: 1,76 Milliarden Euro will der Bundeskonzern eintreiben. Die Lufthansa reagiert zurückhaltend.

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Berlin. Die Deutsche Bahn (DB) hat vor dem Landgericht Köln Schadensersatzansprüche in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro gegen mehrere Airlines eingereicht. Geklagt werde gegen Air Canada, British Airways, Cargolux, Cathay Pacific, Deutsche Lufthansa, Japan Airlines, LAN, Quantas, SAS und Singapore Airlines. Hinzu kommen bereits aufgelaufene Zinsen in Höhe von ca. 560 Millionen Euro, teilte am Montag Christopher Rother, Leiter der Kartellrechtsabteilung der Deutschen Bahn im Rahmen einer Telefonkonferenz mit. Am Wochenende berichteten Medien unter Bezug auf einen Bericht in der Wirtschaftswoche über die Kartellklage der Deutschen Bahn.

Der Konzern sehe sich zu der Klage gezwungen, da alle Versuche eine außergerichtlichen Einigung gescheitert seien, betonte Rother. In den USA, wo mehrere Sammelklagen anhängig sind, hätten sich verschiedene Airlines bereits außergerichtlich in einem Vergleich geeinigt und insgesamt mehr als 1 Milliarden US-Dollar an Anwälte gezahlt. „Es ist deshalb umso unverständlicher dass Airlines sämtliche Gesprächsangebote der DB zur außergerichtlichen Einigung ausschlagen“, so der Unternehmenssprecher.

„Es handelt sich um eines der größten Kartell ein der Wirtschaftsgeschichte und eines der wenigen Kartelle die global tatsächlich funktioniert haben“, erklärte Rother. An dem Kartell waren nach Informationen der DB mehr als 20 Airlines beteiligt. Sie haben in großem Maßstab weltweit Kerosinzuschläge abgesprochen sowie die Höhe von Sicherheitszuschlägen in der Zeit nach dem Anschlag auf das World Trade Center im September 2001. Die Absprachen fallen in den Zeitraum von 1999 bis 2006. Aufgedeckt wurde das Kartell durch den Kronzeugen Lufthansa. Das Unternehmen habe die entscheidenden Dokumente an die Behörden übergeben. Lufthansa wollte sich zu den Berichten zur Klage nicht detailliert äußern und verwies auf das laufende Kartellverfahren auf europäischer Ebene. Die Entscheidung der EU-Kommission zum Cargo-Kartell sei weiterhin nicht rechtskräftig.

EU erhob Bußgelder gegen neun Fluggesellschaften

Die EU-Kommission hatte 2010 Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 800 Millionen Euro gegen neun Fluggesellschaften verhängt, darunter Air France-KLM und British Airways. Die Deutsche Lufthansa kam aufgrund der Kronzeugenregelung ohne Bußgeld davon.

Die Befreiung von Bußgeldern durch die EU-Behörden hat aber keinen Einfluss auf zivilrechtlich Klagen. Im September 2006 hatte sich die Lufthansa nach einer Sammelklage in den USA mit den Klägervertretern auf eine Zahlung von 85 Millionen US-Dollar (damals 66,3 Millionen Euro) geeinigt. Ähnliche Fälle habe es in anderen Ländern gegeben, allerdings seien dort deutliche geringere Summen gezahlt worden.

Schaden von 370 Millionen US-Dollar in den USA

DB Schenker beziffert den Schaden, der dem Unternehmen in den USA entstanden ist, auf 370 Millionen US-Dollar (298 Millionen Euro). Man habe nun auch in den USA Klage gegen jene Airlines eingereicht, mit denen bisher kein Vergleich zustande kam. Das Department of Justice sei zu dem Schluss gekommen dass diese Airlines Zuschläge abgesprochen haben. Wegen einer Besonderheit im US-Kartellrecht könnten die Unternehmen zum dreifachen Schadensersatz verurteilt werden, es bestehe daher für die beklagten Airlines ein Zahlungsrisiko von bis zu 1,1 Milliarden US-Dollar, erklärte Rother.

Aus Sicht der Deutschen Bahn stehe der Verhandlungsweg weiterhin offen. „Es ist für uns nicht eine Frage des ‚ob‘, sondern nur noch die Frage, wann die Airlines sich ihrer Verantwortung stellen und den Schaden begleichen“, betonte Rother.

EU-Kommission verhängte Bußgelder auch schon gegen Luftfrachtspediteure

Die Kartellvorwürfe hätten laut DB nichts zu tun mit einem Bußgeld in Höhe von 196 Millionen Euro, das die EU-Kommission 2012 gegen 14 Spediteure wegen unerlaubter Preisabsprachen verhängt hat. Die EU-Kommission warf den Spediteuren die Teilnahme an Kartellen bei Luftfrachtdiensten vor.

Die Unternehmen beteiligten sich in der Zeit von 2002 bis 2007 in unterschiedlicher Konstellation und Dauer an insgesamt vier verschiedenen Kartellen, in denen Aufschläge und Rechnungsstellungsmechanismen für Luftfrachtdienste abgesprochen wurden. Betroffen waren wichtige Verbindungen, insbesondere zwischen Europa und USA sowie zwischen China/Hongkong und Europa. Zu den Unternehmen, die von der EU-Kommission jetzt öffentlich benannt wurden, gehören unter anderem Kühne + Nagel, Schenker, das mittlerweile in den Schenker-Konzern integrierte Logistikunternehmen Bax Global, Ceva, Panalpina, UPS, Agility, DSV Air & Sea, Uti Worldwide, Hellmann Worldwide Logistics. Schenker wurde damals zur Zahlung von 35 Millionen Euro verdonnert. (diwi/dpa)

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