Köln. Kabotagebestimmungen werden auch während der Corona-Pandemie kontrolliert, wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) am Donnerstag in einem Schreiben mitteilte. Zwar hätten Bund und Länder vor dem Hintergrund der aktuellen Lage verschiedene Erleichterungen im Güterkraftverkehrsbereich beschlossen, etwa die Lockerung des Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen.
Nach wie vor gelte aber: Im Anschluss an einen in Deutschland vollständig entladenen grenzüberschreitenden Transport sind maximal drei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tagen zulässig. Eine Ausweitung oder gar Aufhebung dieser sogenannten „3 in 7“ – Regel ist laut BAG derzeit nicht vorgesehen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro. (sn)
A. Rosignol