Köln. Ab dem 1. August 2012 wird für 84 Bundesstraßenabschnitte auf rund 1000 Kilometern Bundesstraßen mit autobahnähnlichem Standard die Mautpflicht gelten.
Eine Liste der betroffenen Bundesstraßen ist im elektronischen Bundesanzeiger und unter www.mauttabelle.de veröffentlicht. Auf der Internetseite des BAG steht zusätzlich eine Übersichtskarte zur Verfügung.
Die rechtlichen Grundlagen wurden mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz bereits am 19. Juli 2011 geschaffen. Das bestehende Mautsystem auf Bundesautobahnen wurde um das mautpflichtige Bundesstraßennetz erweitert. Mautausweichverkehre werden weitestgehend vermieden, weil es sich bei den mautpflichtigen Bundesstraßen zumeist um Zubringerstrecken zu ohnehin mautpflichtigen Bundesautobahnen handelt. ( diwi)