Berlin. Im ersten Halbjahr 2020 hat der Straßenkontrolldienst des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) insgesamt 54.216 Fahrzeuge im Hinblick auf güterkraftverkehrsrechtliche Vorschriften kontrolliert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion anlässlich des gestiegenen Wettbewerbs im Transportmarkt während der Corona-Krise hervor, über die „Heute im Bundestag“ aktuell berichtet hat. Von den Fahrzeugen seien 35.086 im Ausland zugelassen gewesen. Es seien 3024 Verstöße gegen das Güterkraftverkehrsgesetz festgestellt worden, heißt es in der Antwort. Daneben habe der Straßenkontrolldienst in den ersten sechs Monaten 1062 Kabotageverstöße festgestellt, als sie Fahrzeuge von Unternehmen aus dem Ausland untersucht haben. Das Verhältnis der festgestellten Kabotage-Verstöße zu den kontrollierten im Ausland zugelassenen Fahrzeugen habe sich gegenüber den Vorjahren nicht wesentlich geändert.
Zwischen dem 1. Februar und dem 30. Juni 2020 hat das BAG demnach zudem 7024 Bußgeldbescheide wegen Verstößen im Bereich des Fahrpersonalrechts und 386 Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Kabotage-Bestimmungen erlassen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diesen Bußgeldbescheiden Kontrollen zu Grunde liegen, die einige Monate vor dem betreffenden Zeitraum stattgefunden haben können. Im Vergleichszeitraum erließ die Behörde laut Auskunft der Bundesregierung etwa nur 5433 Bußgeldbescheide wegen Verstößen im Bereich Fahrpersonalrecht. Also haben noch vor Ausbruch der Corona-Krise deutlich mehr Güterverkehrsunternehmen die einschlägigen Regeln etwa zu den Lenk- und Ruhezeiten und rund um den digitalen Tachografen missachtet. Im ersten Halbjahr 2018 waren es demnach 6394 Bußgeldbescheide und im ersten Halbjahr 2017 lag die Zahl bei 7131 Bußgeldbescheiden.
Bei den Mindestlohnvorgaben gab es zudem im ersten Halbjahr 2020 insgesamt 136 Verstöße. Im ersten Halbjahr 2019 waren es noch 142 Verstöße, im ersten Halbjahr 2018 insgesamt 127 Verstöße und im ersten Halbjahr 2017 insgesamt 101 Verstöße.
Die Kontrollen des BAG seien im Rahmen der regulären Straßenkontrollen erfolgt, wird zudem mitgeteilt. Gesonderter Personalaufwand oder gesonderte Kosten seien nicht entstanden. Im Übrigen überprüfe das BAG Unternehmen im Rahmen von Betriebskontrollen. „Die Straßenkontrollen des BAG und Überprüfungen des Betriebskontrolldienstes werden weiter mit gleichbleibender Intensität und Kontrollumfang durchgeführt“, schreibt die Bundesregierung. Im Rahmen dieser Kontrollen fänden monatlich bundesweite Schwerpunktkontrollen statt. (ja/ag)