Köln. Das zuständige Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die Antragsunterlagen für das Aus- und Weiterbildungsprogramm der Förderperiode 2020 auf seinem E-Service-Portal veröffentlicht. Die Antragsfrist für das Förderprogramm Weiterbildung beginnt am 14. Januar 2020 und endet am 30. November 2020. Die Frist für das Förderprogramm Ausbildung dauert vom 14. Januar 2020 bis zum 2. November 2020. Verbände der Speditions-, Transport- und Logistikbranche raten Unternehmen, möglichst früh die Förderanträge zu stellen, denn es sei davon auszugehen, dass die Mittel aufgrund der großen Nachfrage schnell erschöpft sein werden.
Das ändert sich gegenüber 2019
Beim Förderprogramm Weiterbildung 2020 gibt es gegenüber dem Vorjahr ein paar Änderungen. Mit dem Antrag auf Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen hätten Antragsteller die Anzahl der zum 1. Dezember 2019 zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeuge im Unternehmen nachweisen müssen. In diesem Jahr können diese Nachweise auch später erbracht werden, das BAG wird die Anträge trotzdem prüfen.
Berufsbegleitende Bachelor-Studiengänge mit Bezug zur Branche, die als weiterführende Qualifikation nach einer Ausbildung durchgeführt werden, sind ebenfalls förderfähig. Diese sind unter Maßnahmenkategorie Nr. 5.2 zu beantragen. Zusätzlich müssen ergänzende Angaben in der Anlage 3 zum Antrag auf Förderung der Weiterbildung gemacht werden. Analog zur Förderung von mehrjährigen Weiterbildungsmaßnahmen erfolgt die Auszahlung erst nach Studienabschluss. Allerdings werden ausschließlich die durch die Hochschule festgelegten Kosten des Studienganges gefördert. (fa)