Köln/Frankfurt am Main. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) schreibt derzeit rund 10.000 Unternehmen an, die in der Vergangenheit dort verjährungshemmend einen Antrag auf Mautrückzahlung gestellt haben. Das teilte der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) am Montag mit, der nach dem Ende der seit 2009 gegen die Lkw-Maut-Erhöhung geführten Musterklagen seinen Mitgliedsunternehmen dazu geraten hatte, die zu Lasten der Gebührenpflichtigen aufgerundeten Beträge zurückzuverlangen.
Aufgrund des Engagements des BGL können die Unternehmen demnach für je 1000 Euro im Zeitraum von 1. Januar 2009 bis 26. Juli 2013 gezahlter Mautgebühr 31 Cent erstattet bekommen. Insgesamt muss der Bund voraussichtlich bis zu 6,9 Millionen Euro zurückzahlen. Nur wer die seit 1. Januar 2009 gültige Autobahnmaut damals unter Vorbehalt zahlte und Anspruch auf Erstattung erhob, für den Fall, dass ein Gericht diese für unzulässig erklärt, profitiert von der erstrittenen Regelung. (ag)