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Arbeitsministerium sieht bei Tarifeinheitsgesetz keinen Änderungsbedarf

03.09.2021 14:03 Uhr
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Das Ministerium von Hubertus Heil sieht keinen Änderungsbdarf beim Tarifeinheitsgesetz
© Foto: Bernd Von Jutrczenka/dpa/picture-alliance

Das Tarifeinheitsgesetzt gilt als ein Grund für den Tarifkonflikt zwischen Deutscher Bahn und der GDL, Änderungsbedarf sieht man aber im Bundesarbeitsministerium nicht.

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Berlin. Das Bundesarbeitsministerium sieht vor dem Hintergrund des Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) bei der Bahn keinen Änderungsbedarf beim Tarifeinheitsgesetz. Eine Sprecherin von Minister Hubertus Heil (SPD) sagte am Freitag, 3. September, in Berlin, das Gesetz sei nie dafür vorgesehen gewesen, Streiks zu verhindern, sondern Kooperationen von Gewerkschaften zu ermöglichen. Dies habe sehr gut geklappt, selbst innerhalb der Bahn habe es lange Zeit geklappt. Das Arbeitsministerium sehe keinen Änderungsbedarf.

Die Lokführergewerkschaft GDL, die aktuell bei der Bahn streikt, sieht sich in einem scharfen Wettstreit mit der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG. Nach dem 2015 verabschiedeten Tarifeinheitsgesetz soll bei zwei Gewerkschaften in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der größeren Arbeitnehmervertretung angewendet werden. „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ wird dieser Grundsatz genannt. In einem Großteil der rund 300 Bahnbetriebe ist das aus Sicht der Bahn die EVG. (dpa)

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