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Am Rande: Rattenfänger darf in Hameln kein Ampelmännchen werden

26.06.2018 14:22 Uhr
Überall in der Stadt präsent: Der Rattenfänger von Hameln (Symbolbild)
© Foto: Christoph Schmidt/dpa/picture-alliance

Die Verwendung von Verkehrszeichen ist klar geregelt - und eine Kommune darf davon nicht einfach so abweichen.

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Hameln. Hameln muss sich von der liebgewordenen Vorstellung des Rattenfängers als Ampelmännchen verabschieden. Der Stadtrat hatte zwar einstimmig einen entsprechenden Beschluss gefasst. Dieser sei aber nicht rechtens, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Verkehrsministeriums am Dienstag. Es gebe keinen gesetzlichen Rahmen, der eine Genehmigung zuließe. Zuerst hatte die „Deister- und Weserzeitung” darüber berichtet.

Der Stadtrat hatte dafür votiert, eine Ampel umzurüsten und das Ampelmännchen durch ein Rattenfänger-Symbol zu ersetzen. Hameln wurde als Schauplatz der Rattenfängersage bekannt. Von der geplanten Aktion hatten sich die Kommunalpolitiker Aufmerksamkeit und Nutzen für den Tourismus versprochen. Im Bundesrecht sei jedoch abschließend geregelt, welche Verkehrszeichen zu verwenden seien, sagte der Ministeriumssprecher. Eine Landesbehörde dürfe die Verwendung anderer Zeichen nicht genehmigen. Wenn Kommunen dennoch eigene Symbole an Ampeln verwendeten, wäre das nicht rechtmäßig.

Andere Städte, andere Regeln

Das wird offenbar nicht überall so gesehen. In Worms zum Beispiel wurde ein Luther-Symbol zum Ampelmännchen, in Trier Karl Marx und in Mainz die Mainzelmännchen. In Bremen ersetzten im vergangenen Oktober während des Freimarktes die Stadtmusikanten ein paar grüne Ampelmännchen. „Das kam gut an”, sagte eine Sprecherin der Bremer Touristikzentrale. Man wolle die Aktion deshalb in diesem Jahr möglicherweise wiederholen.

In Hameln sieht es anders aus: Dort will der Stadtrat in der ersten Sitzung nach der Sommerpause seinen Beschluss, den Rattenfänger zum Ampelmann zu machen, wieder aufheben. (dpa)

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