Berlin. Die Fluggesellschaft Air Berlin klagt nach der geplatzten Eröffnung des Hauptstadt-Airports gegen die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg. „Wir haben entschieden, unseren Anspruch auf Schadensersatz auf dem Rechtsweg geltend zu mache“, erklärte Airline-Chef Hartmut Mehdorn am Dienstag.
Die Berliner Flughafengesellschaft hingegen will Air Berlin trotz der verschobenen Eröffnung des Hauptstadtflughafens keinen Schadenersatz zahlen. Es bestehe kein Anspruch, „da wir mit der Airline vertraglich keinen fixen Eröffnungstermin für den Flughafen Berlin Brandenburg vereinbart hatten“, teilte Flughafenchef Rainer Schwarz als Reaktion am Dienstag mit. Zahlen könne die Flughafengesellschaft nur, „wenn dies rechtlich zwingend geboten ist“.
Die Flughafengesellschaft betonte, man setze weiter darauf, mit Air Berlin in konstruktiven Gesprächen zu vernünftigen Lösungen zu kommen. Die Gespräche der vergangenen Monate hätten aber gezeigt, „dass wir in der Schadenersatz-Frage weit auseinanderliegen“. Man wissen um die Unannehmlichkeiten der Verschiebung des Eröffnungstermins. Daher setze man seitdem alles daran, den weiteren Flugbetrieb in Tegel so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Noch keine Entscheidung der Bahn über Klage
Nicht nur von Air Berlin drohen der Flughafengesellschaft Schadensersatzklagen. So hat die verschobene Eröffnung des Hauptstadtflughafens in Schönefeld die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben bis Ende Oktober etwa 34 Millionen Euro gekostet. Jeden Monat kämen zwei Millionen Euro hinzu, sagte ein Bahnsprecher am Dienstag auf Anfrage in Berlin. Die Deutsche Bahn hat über mögliche juristische Schritte gegen die Flughafengesellschaft allerdings noch nicht entschieden. Die Bahn hatte eine Strecke zum unterirdischen Bahnhof des neuen Flughafens gebaut, der mit zwei Jahren Verspätung erst im Oktober 2013 öffnen soll. „Wir wollen nicht auf den Kosten sitzenbleiben“, sagte Bahnchef Rüdiger Grube vor wenigen Tagen. (dpa/bw)