Kiel. Das juristische Tauziehen um die mit dem Ausbau der Autobahn 20 verbundene Querung der Elbe per Tunnel von Niedersachsen nach Schleswig-Holstein hat das höchste deutsche Gericht erreicht. Der schleswig-holsteinische Landesnaturschutzverband und die Gemeinde Kollmar haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerden gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eingelegt. Diese seien Ende September eingereicht worden, sagte der Anwalt beider Beschwerdeführer, Wilhelm Mecklenburg, am Donnerstag der „Deutschen Presse-Agentur“ (dpa). Zuvor hatte das „Flensburger Tageblatt“ berichtet.
Kollmar strebt eine nachträgliche Verwaltungsgerichtsentscheidung zur Finanzierung einer Tunnelfeuerwehr an. Der Naturschutzverband sieht Folgen des Tunnelbaus für das Klima nicht hinreichend berücksichtigt. Landesverkehrsminister Reinhard Meyer bedauerte die Beschwerden, die das Projekt weiter verzögern dürften.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Planfeststellungsbeschluss zum Bauabschnitt auf schleswig-holsteinischer Seite im April für rechtswidrig erklärt, weil ein Fachbericht zu Auswirkungen auf die Wasserqualität nicht öffentlich ausgelegt worden war. Die Richter gaben den Planern aber die Gelegenheit, den Mangel zu beheben. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum niedersächsischen Tunnelabschnitt wurde für den 10. November angekündigt. Das Gericht hatte am Dienstag mündlich über Klagen des BUND und eines Windparkbetreibers gegen das Projekt verhandelt. (dpa/ag)