Kiel. Schleswig-Holsteins Landesregierung hat vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Schlappe bei der Planung der westlichen Elbquerung der Autobahn 20 erlitten. Laut einer Entscheidung der Richter vom Montagabend muss zuvor ein Bericht über die Auswirkungen des Tunnelbaus auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers in der Elbe und anderen betroffenen Gewässern öffentlich ausgelegt werden, wie ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Mittwoch sagte.
So lange ist der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. (dpa)